Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach vom 15.11.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gemarkung Hoppstädten
„Nahestraße“
Flur 20, Flurstück 556/2 (teilweise)
Flur 20, Flurstück 534/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Industriestraße“
Flur 24, Flurstück 136/8
Flur 24, Flurstück 215/3
Flur 24, Flurstück 2/5
Flur 24, Flurstück 19
Flur 24, Flurstück 5/9
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Campusallee“
Flur 14, Flurstück 25 (teilweise)
Flur 14, Flurstück 26
Flur 14, Flurstück 9
Flur 17, Flurstück 33/11
Flur 14, Flurstück 4/37
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Verkehrsfläche zwischen den Straßen „Campusallee“ und „Zum Hospital“
Flur 14, Flurstück 29 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Verkehrsflächen zwischen den Straßen „Campusallee“ und „Saarstraße“
Flur 14, Flurstück 10
Flur 17, Flurstück 43/8
Flur 17, Flurstück 43/7
Flur 17, Flurstück 56/38 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Neubrücker Straße“
Flur 14, Flurstück 25 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Zum Hospital“
Flur 18, Flurstück 193/1 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Zum Kindergarten“
Flur 14, Flurstück 25 (teilweise)
Flur 14, Flurstück 4/136 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Am Flugplatz“ (Teilflächen)
Flur 20, Flurstück 536/3
Flur 51, Flurstück 142
Flur 51, Flurstück 143 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Im Schlimm“
Flur 20, Flurstück 50/22
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Gemarkung Weiersbach
„Besthübel“
Flur 4, Flurstück 505/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Dickendörn“
Flur 4, Flurstück 477
Flur 4, Flurstück 486
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 4, Flurstück 483
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Am Galgenberg“
Flur 4, Flurstück 332/14 (teilweise)
Flur 4, Flurstück 328/2 (teilweise) (als Bestandteil der öffentlichen Straße)
Flur 4, Flurstück 332/12 (teilweise)
Flur 6, Flurstück 100/2 (teilweise)
Flur 6, Flurstück 99/1 (teilweise)
Flur 6, Flurstück 97/3 (teilweise)
Flur 6, Flurstück 97/4 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Bremmgarten“
Flur 4, Flurstück 323/13 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„In Bleiderdingen“
Flur 4, Flurstück 223/5
Flur 26, Flurstück 43/10 (teilweise)
Flur 4, Flurstück 118/41
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 26, Flurstück 43/10 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.