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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gimbweiler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG), in den jeweils geltenden Fassungen, die folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Ortsgemeinde Gimbweiler über die

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung)

vom 27.11.2024

Die Satzung wird hiermit im Dienstgebäude I (Rathaus) der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 an sieben Werktagen und zwar vom 9.12.2024 bis zum 17.12.2024 während der allgemeinen Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) durch Auslegung öffentlich bekanntgemacht.

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Gimbweiler, den 29.11.2024
Gerd Linn, Ortsbürgermeister