Die durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde
Gollenberg
beschlossene und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigte bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebene
wird hiermit gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung RLP durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 302, an sieben Werktagen, und zwar vom 05.12.2024 bis 13.12.2024 öffentlich bekanntgemacht. Eine Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06 78 2 / 990–155 erfolgen.
Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 in Kraft.