Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 21.09.2004 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Pappelweg“
Flur 7, Parz. 344
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Lindenstraße“
Flur 7, Parz. 335
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Leitgertsweg“
Flur 7, Parz. 275
mit der Zweckbestimmung „Fahr- und Fußweg“.
Wegeparzelle Nr. 292 in Flur 7
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.