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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen in der Stadt Birkenfeld

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 24.03.2010 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

„Breslauer Straße“

Straße, Flur 55, Parz. 16/2 u. 16/3 von Einmündung „Königsberger Straße“,

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

„Fahrweg“

Fahrweg, Flur 31, Parz. 50/4 von Einmündung „Saarstraße“, zwischen Parz. 49/5 und 52/4

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

„Feckweilerhaide“

Straße mit Gehweg, Flur 2, Parz. 48/31, von der Einmündung „Wagnersweg“ bis Einmündung „Achtstraße“,

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

„Maiwiese“

Straße mit Gehweg, Flur 26, Parz. 72/43, von Einmündung Verkehrskreisel bis zur Einmündung „Wasserschiederstraße“,

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

„Wagnersweg“

Straße mit Gehweg, Flur 1, Parz. 171, von Einmündung „Achtstraße“ bis Einmündung „Gollenberger Weg“,

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

55765 Birkenfeld, 06.12.2022 (D.S.)
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister