Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 11.03.2008 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Pfalzgrafenweg
Straße mit Gehweg, von Einmündung Bergstraße bis Sponheimerweg,
Flur 23 Parz.-Nr. 26/10 und Flur 22 Parz.-Nr. 55/12
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Sponheimerweg
Straße mit Gehweg, von Einmündung Bergstraße bis Wittelsbacherweg,
Flur 22 Parz.-Nr. 55/13 mit Stichweg Flur 22 Parz.-Nr. 57/16
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Fußweg zur Straße „Am Berghang“,
Flur 22 Parz.-Nr. 57/22 mit der Zweckbestimmung eines „Gehweges“.
Georg-Wilhelm-Steig
Straße mit Gehweg, von Einmündung Sponheimerweg bis Wittelsbacherweg,
Flur 22 Parz.-Nr. 55/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Weg von Wittelsbacherweg bis Südostecke der Parzelle 28/4,
Flur 60 Teilstück von Parz.-Nr. 24/2
mit der Zweckbestimmung eines „Geh- und Fahrweges“.
Weg von Südostecke der Parz.-Nr. 28/4 bis Einmündung Burgstraße,
Flur 60 Rest-Teilstück von Parz.-Nr. 24/2
mit der Zweckbestimmung eines „Gehweges“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.