Aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 15.11.2022 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Achtstraße“
Flur 27, Flurstück 26/5
Flur 2, Flurstück 30/19
Flur 1, Flurstück 123
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Am Rech“
Flur 29, Flurstück 67/38 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„An den Gerbhäusern“
Flur 30, Flurstück 58/23
Flur 30, Flurstück 58/25
Flur 31, Flurstück 114/17
Flur 31, Flurstück 114/25
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf Ellenborn“
Flur 7, Flurstück 143/109
Flur 26, Flurstück 139/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Badische Straße“
Flur 26, Flurstück 88/11
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Burgstraße“
Flur 61, Flurstück 27/3
Flur 63, Flurstück 57/3 (teilweise)
Flur 62, Flurstück 54/2 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Eichenring“
Flur 7, Flurstück 354
Flur 7, Flurstück 291/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Erlengrund“
Flur 7, Flurstück 291/2
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Fahrweg am östlichen Rand des Wohngebietes“
Flur 7, Flurstück 352/2
mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg für den Anliegergebrauch“.
„Feckweilerstraße“
Flur 56, Flurstück 119/47
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Friedrich-August-Straße“
Flur 53, Flurstück 103/2
von der Einmündung der „Friedrich-August-Straße“ (Einmündung OD der B 269) bis zur Brücke über den Bußbach
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Friedrich-Back-Straße“
Flur 9, Flurstück 95/41
Flur 9, Flurstück 49/4
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Kloppweg“
Flur 9, Flurstück 49/5
Flur 9, Flurstück 49/3 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“.
Flur 9, Flurstück 107/3
Flur 9, Flurstück 95/13
Flur 9, Flurstück 95/23
mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg für den Anliegergebrauch“.
„Gräfin-Loretta-Weg“
Flur 23, Flurstück 42/1
Flur 19, Flurstück 43
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Haesgeswiesen“
Flur 7, Flurstück 291/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Hinter Büchlem“
Flur 54, Flurstück 28/10
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzelle von „Hinter Büchlem“ in Richtung „Breslauer Straße“
Flur 54, Flurstück 152
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
Wegeparzellen zwischen den Straßen „Hinter Büchlem“ und „Am Gaurech“
Flur 54, Flurstücke 59 und 65
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
„Im Vogelsang“
Flur 1, Flurstück 70/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Jahnplatz“
Flur 54, Flurstück 188/4 (teilweise)
Flur 54, Flurstück 189 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“.
„Königsberger Straße“
Flur 55, Flurstück 11/3
Flur 55, Flurstück 34/9
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Professor-Rippel-Straße“
Flur 9, Flurstück 75/38
Flur 9, Flurstück 75/66
Flur 9, Flurstück 75/67
Flur 9, Flurstück 75/68
Flur 9, Flurstück 75/90
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 9, Flurstück 75/26
Flur 9, Flurstück 75/36
mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg für den Anliegergebrauch“.
„Richard-Bäuchle-Straße“
Flur 26, Flurstück 113/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Schönenwaldstraße“
Flur 7, Flurstück 85/85
Flur 7, Flurstück 128/15
Flur 7, Flurstück 92/6
Flur 5, Flurstück 6/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Trierer Straße“
Flur 54, Flurstück 207/3
Flur 31, Flurstück 114/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 31, Flurstücke 12/7 und 12/9
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
„Wasserschiederstraße“
Flur 24, Flurstück 263/11
Flur 24, Flurstück 213/23
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Wiesenweg“
Flur 7, Flurstück 85/8
von der Einmündung „Lothringer Straße“ bis zum Ende des Wendehammers
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 7, Flurstück 85/8
vom Ende des Wendehammers bis zur Straße „Vor Klopp“
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
„Wittelsbacherweg“
Flur 23, Flurstück 33/7
Flur 19, Flurstück 6
Flur 22, Flurstück 102/7
Flur 60, Flurstück 28/9
Flur 60, Flurstück 33/18
Flur 60, Flurstück 33/17 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.