Flächennutzungsplan 2018, städtebauliches Konzept iSd. §1 Absatz 6 Nr. 11 BauGesetzBuch(BauGB)
„Steuerungsrahmen zur Ansiedlung großflächiger PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Birkenfeld“
Die Verbandsgemeinde Birkenfeld legt diesen Rahmen, der anhand bestimmter Kriterien potenzielle Eignungsflächen bzw. Suchräume zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen darstellt, selbstbindend, zur Steuerung der Ansiedlung großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen im sogen. „Außenbereich“ im Sinne eines sonstigen städtebaulichen Konzepts gemäß §1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB fest. Dadurch wird den Ortsgemeinden, sowie potenziellen Investoren, die Planung und Umsetzung solcher Anlagen auf möglichst konfliktarmen Flächen grundsätzlich ermöglicht. Die Verbandsgemeinde unterstützt innerhalb dieses Rahmens, die aus den Ortsgemeinden kommenden Ansiedlungswünsche und diesbezüglichen Aufstellungsbeschlüsse in Bebauungsplanverfahren bis zu einer verbandsgemeindeweiten Obergrenze von 300ha, als vorbereitende Ergänzung zur kommunalen Bauleitplanung.
Analog § 2 Abs. 1 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit der folgende Beschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Birkenfeld vom 11.10.2023 öffentlich bekannt gemacht:
„Der Kriterienkatalog und die Suchraumkarte des Steuerungsrahmens für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden unter Einbeziehung der Kriterien „Ausschluss landwirtschaftlicher Flächen mit Ackerzahl ≥ 60“ und „Ausschluss landwirtschaftlicher Flächen mit Ackerzahl ≥ 38 und gleichzeitig im Vorranggebiet der Landwirtschaft“ finalisiert.
Im Steuerungsrahmen wird eine quantitative Flächenbegrenzung, bezogen auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde, festgelegt. Änderungen des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Flächen für Photovoltaik werden nur bis zum Erreichen dieser Flächenbegrenzung vom Verbandsgemeinderat zugelassen und unterstützt. Die durch Freiflächen-Photovoltaik eingenommene Fläche innerhalb der Verbandsgemeinde Birkenfeld darf insg. nicht mehr als 300 ha einnehmen.
Um Flächenarrondierungen zu ermöglichen, dürfen bis zu 25 % einer Solarparkfläche aus Flächen mit der Ackerzahl ≥ 38 und gleichzeitig Vorranggebieten der Landwirtschaft bestehen.
Der Steuerungsrahmen zur Ansiedlung großflächiger PV-Anlagen in der Verbandsgemeinde Birkenfeld wird als städtebauliches Konzept iSd. §1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB vom Verbandsgemeinderat beschlossen.“
Ab sofort steht dieses städtebauliche Konzept als „PV Steuerungsrahmen“ auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld https://www.vg-birkenfeld.de/bauen-wohnen/pv-steuerungsrahmen.html zur Ansicht und zum Download bereit.