Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der
Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
der Ortsgemeinde Gimbweiler für das Jahr 2025
dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Gimbweiler haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) bzw. beim Ortsbürgermeister Gerd Linn, Auf dem Kreuzgarten 3, 55767 Gimbweiler oder per E-Mail an info@vgv-birkenfeld.de oder an gimbweiler@gmx.de einzureichen.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.