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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zu Ihrem Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer basierend auf der neuen Gesetzeslage (Grundsteuerreform) erhoben.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus

1.

dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts (früher: Einheitswert) und

2.

dem darauf aufbauenden Folgebescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum 01.01.2025.

Beide Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (ungefähr seit Herbst 2022) zugegangen.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung zum 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst. Basierend auf den o. g. neuen Grundlagenbescheiden des Finanzamtes erlässt die Ortsgemeinde die neuen Steuerbescheide. Die ausgewiesene Grundsteuer ist die Gemeinde zu zahlen.

Bei Fragen oder Einwänden zu den Bescheiden des Finanzamtes (z. B. Höhe des Gundsteuerwerts bzw. des Grundsteuermessbetrags) kann Ihnen ausschließlich das zuständige Finanzamt weiterhelfen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Bescheiden des Finanzamtes.

Bei Fragen zu den neuen Steuerbescheiden der Gemeinde (Versendung erfolgt im 1. Quartal 2025), insbesondere zur Zahlung, aber auch für sonstige Rückfragen, steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld wie gewohnt zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Hinweis bezgl. Widersprüchen:

Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Gemeinde zu entrichten. Einen erneuten Widerspruch gegen den Steuerbescheid wegen der gleichen Angelegenheit müssen Sie nicht einlegen!

Sofern der Bescheid des Finanzamtes geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides der Gemeinde.

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz