(Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Hattgenstein hat am 28.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Schoss, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Ebenfalls hat der Ortsgemeinderat in der Sitzung am 28.10.2025 den Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Schoss, 1. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Aufgrund von geänderten baulichen Nutzungen und architektonischen Gestaltungswünschen entsprechen die textlichen Festsetzungen aus den 2000er Jahren – insbesondere die Festsetzungen zur baulichen Kubatur – nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.
So werden bspw. mittlerweile wesentlich höhere Kniestockhöhen angestrebt, um mit einer eher flachen Dachneigung den umbauten Raum optimaler ausnutzen zu können. Darüber hinaus spielen energetische Gründe eine zunehmend wichtige Rolle. So wird ein besseres Verhältnis von Außenfläche zu Volumen angestrebt, was Flachdächer und flache Dachneigungen mit sich zieht. Aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes, eines geringeren Primärenergieverbrauchs sowie der geänderten architektonischen Vorstellungen von Bauherren und Bauherrinnen (Wunsch von Stadtvillen mit zweigeschossiger Bauweise) ist eine Änderung und Anpassung der maßgeblichen Festsetzungen notwendig.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans bringt keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit sich. Umweltschützende Belange im Sinne des § 1a BauGB sind nicht betroffen. Da alle sonstigen textlichen Festsetzungen, die sich auf eingriffsrelevante Tatbestände beziehen (Versiegelung) unverändert bleiben, ist ein höherer Eingriff in Natur und Landschaft nicht gegeben.
Es wird ein Bauleitplanverfahren gemäß §13 BauGB betrieben, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die geplanten Änderungen sind nicht dergestalt, dass sie sich auf das zugrundeliegende städtebauliche Leitbild signifikant auswirken und dem damals zum Ausdruck gebrachten planerischem Willen der Ortsgemeinde widersprechen. Die in der 1. Änderung verfolgten Abweichungen vom Planinhalt des Ursprungsplanes liegen im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB abgesehen wird. Abwägungserhebliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden nicht berührt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Bebauungsplanentwurf, Begründung und textliche Festsetzungen) wird im Zeitraum von
Donnerstag, 11.12.2025 bis Freitag, 16.01.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse:
https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch an die E-Mail-Adresse t.schmitt@vgv-birkenfeld.de abgegeben werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9 (Herr Schmitt), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.