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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dambach vom 14.12.2007

Der Gemeinderat der Gemeinde Dambach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 1 Abs.1, 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 08.07.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen die hiermit bekannt gemacht wird:

I. Artikel 1

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dambach vom 14.12.2007 wird wie folgt geändert:

II. Rasen-Reihengrabstätten

3. Überlassung eines Grabes in der Urnensammelgrabstätte und Grabpflege inklusive Erstanschaffung und Montage einer Schriftplatte

1.400,00 €

II. Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Dambach, 09.07.2025
gez.
Thorsten Fries
Ortsbürgermeister