Der Gemeinderat der Gemeinde Dambach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 1 Abs.1, 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 08.07.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Dambach vom 14.12.2007 wird wie folgt geändert:
| 3. Überlassung eines Grabes in der Urnensammelgrabstätte und Grabpflege inklusive Erstanschaffung und Montage einer Schriftplatte | 1.400,00 € |
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“