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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen in der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach

Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach vom 19.02.2014 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

„Auf Werdenstein“

Flur 4, Flurstück 225/2

Flur 11, Flurstück 90/3

Flur 11, Flurstück 139/5 (teilweise)

mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.

Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.

55765 Birkenfeld, 07.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
(D.S.)
Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister