Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Niederbrombach vom 22.02.2011 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Fahrweg“
Verkehrsfläche im Flur 2, Parz. 111 teilweise
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf dem Hiewel“
Straße ab Einmündung „Lindenstraße“ bis Hausgrundstück Nr. 14, Flur 16, Parz. 115; Flur 20 Parz. 78/1 und Flur 22 Parz. 2/4
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Wir bitten um Beachtung der Schließtage zwischen Weihnachten und Neujahr.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.
55765 Birkenfeld, 13.12.2023 | Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld |
| | (D.S.) |
| | Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister |