Der Stadtrat Birkenfeld hatte in seiner Sitzung am 12.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Das Ziel der Bebauungsplanung „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ besteht darin, das nördlich der Stadt Birkenfeld gelegene Kasernenareal für die Allgemeinheit zu öffnen und in den städtebaulichen sowie immobilienwirtschaftlichen Verwertungszyklus zu überführen. Insbesondere die nutzungsfunktionale Trennung soll aufgebrochen und zu Gunsten eines multifunktionalen integrierten Quartiers aufgelöst werden.
Die Nachnutzungskonzeption des „Heinrich-Hertz-Campus Birkenfeld“ setzt hierbei auf eine am Markt orientierte Inwertsetzung der Flächen und spiegelt die konkrete Nachfrage von örtlichen und regionalen Ansiedlungsinteressenten wider.
Aufgrund von erforderlichen Änderungen an der Entwurfsfassung der Planzeichnung im Bereich der dem ehemaligen Kasernengelände vorgelagerten Wohnbebauung (sog. „Feldwebelhäuser) sowie von Klarstellungen aufgrund gesetzlicher Änderungen in der Baunutzungsverordnung und fachlicher Anregungen von Behörden im Zuge der Offenlage der Planung, ist die Bebauungsplanung gemäß § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Änderungen sind in der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen hervorgehoben.
Da durch die vorgenommenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 4. Januar 2024 bis 18. Januar 2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/032.html zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum Download bereitgestellt wird.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 Bauliche Infrastruktur, Zimmer 6), Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, während der Dienststunden von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags jedoch nur von 08.30 bis 13.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend sind die Planunterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden unmaßstäblichen Übersichtskarte.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden an k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de; können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 Bauliche Infrastruktur (Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld) schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. Informationen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet bereitgestellt:
(1) Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Untere Naturschutzbehörde, 30.11.2023
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 16.08.2021
- Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Stabsstelle für erneuerbare Energien, 18.05.2021
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und deren Umsetzung; zum Schönewald; zu Schutzmaßnahmen bodenbrütender Vogelarten; zum aus artenschutzrechtlicher Sicht gebotenen Bodenabstand von Zäunen
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Gesundheitsamt, 28.11.2023
Verbandsgemeindewerke Birkenfeld, 08.09.2021 und 16.11.2023
- SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 07.09.2021 und 11.12.2023
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Regenwasserzisternen; zur Schmutzwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung; zur Oberflächenwasserbewirtschaftung; zur Starkregenvorsorge; zu Wasserschutzgebieten und Wasserfassungen; zu bodenschutzrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Belangen
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Gesundheitsamt, 28.11.2023
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Klimaschutz und Klimaanpassung
- Forstamt Birkenfeld, 22.11.2023
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Abfallwirtschaftsbetrieb
Nationalparklandkreis Birkenfeld, 08.09.2021
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Brandschutzdienststelle, 06.09.2021
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Gesundheitsamt, 28.11.2023
- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 10.09.2021 und 28.11.2023
- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, 29.09.2021
- SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, 07.09.2021 und 11.12.2023
- Verbandsgemeindewerke Birkenfeld, 08.09.2021
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu vom Truppenübungsplatz Baumholder ausgehenden Emissionen; zum Brandschutz; zu vorhandenen Löschwassermengen; zu sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Abfallentsorgung; zur Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes (Aspekte: Tagebau, Verkehrslärm); Vermeidung einer Blendbeeinträchtigung durch Photovoltaikanlagen; zum Gesundheitsschutz; zu bodenschutzrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Aspekten; zur Durchführung einer Radonprognose; zu Baugrunduntersuchungen; zum Aspekt „Bergbau/Altbergbau“; Vorsorgeabstände zu bestehendem Wald / Haftungsverzichtserklärung
- Amprion GmbH, 16.08.2021
- Deutsche Telekom Technik GmbH, 01.09.2021
- GDKE Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie,
Außenstelle Trier, 07.09.2021 und 20.11.2023
- inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH, 24.08.2021
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 05.10.2021
- Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Arbeitsgruppe DSL, 24.08.2021
- Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück, 26.08.2021
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu vorhandenen Strom- und Gasversorgungsleitungen, Transformatorenstationen und Telekommunikationslinien; zu rohstoffgeologischen Aspekten; zu archäologischen Fundstellen; zur Breitbandanbindung; zu Höchstspannungsleitungen
(2) Umweltbezogene Stellungnahmen von Naturschutzverbänden, Privatpersonen und Unternehmen, die nicht zu den Trägern öffentlicher Belange gehören, liegen zu folgenden Themenblöcken vor.
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zur zeitnahen Realisierung erforderlicher Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen; Erhalt von im Plangebiet vorhandenen Biotopen bzw. Maßnahmen zu deren Aufwertung; Beachtung von Vorkommen des Mauerseglers; Erhalt von Altbäumen bzw. deren Schonung bei Baumaßnahmen
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Beeinträchtigungen durch Schall-, Staub- und Erschütterungsimmissionen
(3) Sonstige umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen:
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Hannover), 28.03.2011,
Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie umrandet dargestellt.