Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der
Entwurf
der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Schwollen
mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
für die Jahre 2026 und 2027
zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Schwollen haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) oder per E-Mail an: info@vgv-birkenfeld.de bzw. beim Ortsbürgermeister Heiko Herber, Hauptstr. 72, 55767 Schwollen (E-Mail: buergermeister@schwollen.de) einzureichen.
Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.