„In den Engelwiesen, 2. Änderung“
Ortsgemeinde Schwollen
Aufstellungsbeschluss
(Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schwollen hat am 21.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „In den Engelwiesen, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
In der Sitzung am 20.01.2023 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „In den Engelwiesen, 2. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die 2. Änderung bezieht sich auf die Erschließung der Grundstücke. Im Laufe der Realisierung und Umsetzung der Planungen haben sich hier neue Einschränkungen in Bezug auf die Erschließung aus südlicher Richtung ergeben.
Bisher war es angedacht, die Ferienhausgrundstücke separat von der Straße „Auf den Engelwiesen“ ausgehend zu erschließen. Eine weitere Zufahrt sollte die Grundstücke des allgemeinen Wohngebietes aus Richtung „Am Schmitteweg“ erreichbar machen. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen im Plangebiet sollten über einen Fußweg miteinander verbunden werden.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „In den Engelwiesen“ wird nun erwirkt, dass die Zufahrt aus Richtung „Am Schmitteweg“ die Einzige für das Baugebiet ist und alle Grundstücke (Allgemeines Wohngebiet und Sondergebiet) bis hin zum Wendehammer erschließt. Ergänzt wird diese durchgehende öffentliche Straßenverkehrsfläche durch verschiedene Fußwege, die weiterhin eine Verbindung zwischen den südlichen und nördlichen Ortsteilen gewährleisten. Die Fußwegeverbindung zwischen der Erlebnisfläche und der Straße „Auf den Engelwiesen“ wird entsprechend den tiefbautechnischen Planungen zum „Erlebnisfeld“ geringfügig angepasst. Die Anpassung der Baufenster im Baugebietsteil WA (überbaubare Grundstücksflächen) erfolgte, um die Möglichkeit zu schaffen, kleinere Tiny-Häuser auf kleineren Grundstücken zu bauen und mit einer entsprechenden Parzellierung einer Nachverdichtung im Innenbereich der Ortslage den landesgesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da die Fläche innerhalb der bestehenden Ortslage liegt und direkt über die bestehenden Ortsstraßen erschlossen werden kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit von
Donnerstag, 23.02.2023 bis Freitag, 24.03.2023
während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld.
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse
https://www.vg-birkenfeld.de/281.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.