| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54295 Trier, den 15.02.2023 |
| DLR Mosel | Tessenowstr. 6 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0651-9776309 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Geisfeld | Telefax: 0651-9776330 |
| Aktenzeichen: 73009-HA4.1. | Internet: www.dlr.rlp.de |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Geisfeld
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Beschluss vom 14.11.2022 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Geisfeld als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Geisfeld sowie diejenigen Personen, die ihre mögliche Wahl als Mitglied des Vorstandes annehmen würden, zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
eingeladen, die
am Mittwoch, den 15.03.2023 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Geisfeld, Kirchstr. 34, 54413 Geisfeld
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Ein Bevollmächtigter hat auch dann nur eine Stimme, wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Wird ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann dieser entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Ein Vollmachtvordruck ist beim DLR Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier erhältlich oder kann im Internet unter http://www.dlr.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Geisfeld -> 10. Formulare und Merkblätter -> „Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl“ abgerufen werden. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.