Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Börfink hat am 30.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 30.11.2022 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplanes. In der Sitzung am 13.02.2023 hat der Gemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Börfink beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Ferienhausgebiet Stockwies“ zur Schaffung von Baurecht für maximal 6 Ferienhäuser (1 Bestandsgebäude soll vom Wochenendhaus zum Ferienhaus um genutzt werden und maximal 5 Ferienhäuser dürften neu errichtet werden).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Börfink: Flur 1, Flurstücke 90/1, 94/6, 94/8,94/10.
Das Plangebiet grenzt an seiner nördlichen Grenze unmittelbar an die Ortslage Börfink (Birnbaumweg Nr.10) an und ist in Verlängerung der Dorfstraße über einen asphaltierten Wirtschaftsweg erschlossen.
Das Gebiet wird als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ entsprechend § 10 BauNVO festgesetzt. Demnach sind ausschließlich Vorhaben und Einrichtungen, die der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ dienen zulässig.
Mit der Schaffung von Ferienhäusern in diesem Gebiet wird der Aufbau der touristischen Infrastruktur in der Region gefördert bzw. weiterentwickelt. Die besonders attraktive Lage umgeben vom Nationalpark Hunsrück-Hochwald und weiteren Schutzgebieten mit besonderer Flora und Fauna bietet sich an, hier durch die Schaffung entsprechender Unterkünfte den sanften und naturnahen Tourismus (Wandern, Radfahren und andere Beschäftigungen) zu fördern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Natura2000-Vorprüfung, Artenschutzfachbeitrag) in der Zeit von
Donnerstag, 02.03.2023 bis Freitag, 31.03.2023
während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld.
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/041.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.