Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dienstweiler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen

für den Ausbau von Verkehrsanlagen

(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

vom 22.12.2023

Die Satzung wird hiermit durch Auslegung im Dienstgebäude I (Rathaus) der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 an zehn Werktagen und zwar vom 22.02.2024 bis zum 06.03.2024 während der allgemeinen Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich bekanntgemacht.

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Dienstweiler, den 15.02.2024
gez. Martin Hey, Ortsbürgermeister