Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der
Entwurf der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach
mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025
dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) oder per E-Mail an: info@vgv-birkenfeld.de oder bei der Gemeindeverwaltung Hoppstädten-Weiersbach (E-Mail an: verwaltung@hoppstädten-weiersbach.de) einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.