Bebauungsplan „Pfarrbitz“ der Stadt Birkenfeld Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Birkenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Pfarrbitz“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Stadt Birkenfeld ist aufgrund ihrer raumordnerischen Bedeutung für die gewerbliche Entwicklung bestrebt, innerhalb des hier in Rede stehenden Plangebietes eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Der bestehenden Umgebungsbebauung Rechnung tragend und um die Entwicklungsabsichten der Stadt Birkenfeld mit einem verträglichen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten, wird im Bebauungsplan „Pfarrbitz“ ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Demnach sind nur solche Gewerbebetriebe zugelassen, von denen keine wesentlichen Störungen des angrenzenden Wohnens zu befürchten sind. Es soll sich nutzungsverträglich an die bestehende Mischgebietsnutzung der Saarstraße anschließen.
Die Anbindung des Gebietes erfolgt über die neugeschaffene sogenannte „Süd-West-Spange“. Die Saarstraße, die Süd-West-Spange und die B 41 rahmen das Gebiet ein.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 07. März 2024 bis 08. April 2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/033.html zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum Download bereitgestellt wird.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 bauliche Infrastruktur, Zimmer 6), Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend sind die Planunterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden unmaßstäblichen Übersichtskarte und ist mit einer schwarz unterbrochenen Linie umrandet.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeinde Birkenfeld: k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 Bauliche Infrastruktur (Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld) schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Information bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet bereitgestellt:
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde auf der Grundlage der nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführenden Umweltprüfung ein Umweltbericht erstellt. Dieser enthält gemäß Anlage 1 zum BauGB neben der Darstellung der einschlägigen Fachgesetze und -planungen, eine Bestandsaufnahme mit Angaben zum derzeitigen Umweltzustand (Basisszenario) im Hinblick auf Schutzgebiete / -objekte, die Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Geologie / Boden, Wasser / Wasserhaushalt, Luft / Klima, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Aussagen zur Ermittlung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die von der Planung ausgehen, Ausführungen zu Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten.
Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Mensch
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu sicherheitstechnischen Anforderungen der Abfallentsorgung, zur Unterbringung der Telekommunikationslinien, zu brandschutztechnischen Anforderungen, zur Durchführung einer Radonprognose, zur Beachtung der Verkehrssicherheit, zur Berücksichtigung von Belangen des Immissionsschutzes und Lärmschutzmaßnahmen
Schutzgut Boden/Wasser
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zur Durchführung von objektbezogenen Baugrunduntersuchungen, zum Radonpotenzial, zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, zu Bauverbotszonen, zur Erstellung eines Entwässerungskonzeptes, zum Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser, zur Schmutzwasserbeseitigung, zu notwendigen Leitungsrechten
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu externen Kompensationsmaßnahmen, zu Sicherheitsabständen bei landespflegerischen Maßnahmen, zu Ausgleichsflächen
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu externen Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen genutzten Flächen,
Schutzgut Klima/Luft
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu erneuerbaren Energien, Bauen und nachhaltiger Mobilität
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu archäologischen Fundstellen und Kulturdenkmälern,
Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen zu nachfolgenden Themenblöcken vor:
Zur festgesetzten Gebäudehöhe
Lageplan mit Geltungsbereich: