Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Gimbweiler für die Jahre 2024 und 2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde in der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 309, 55765 Birkenfeld, während den Öffnungszeiten 14 Tage ab dieser Bekanntmachung öffentlich ausliegt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, in der genannten Frist Vorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zu machen.
Die Vorschläge sind entweder schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld oder an den Ortsbürgermeister Gerd Linn, Auf dem Kreuzgarten 3, 55767 Gimbweiler oder per E-Mail an folgende Adressen: j.kraus@vgv-birkenfeld.de oder gimbweiler@gmx.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.