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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Nachrichten anderer Behörden
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Abfalltrennung leicht gemacht

Restabfall ist der Abfall, der nicht mehr recycelt werden kann. Doch was gehört wirklich hinein und was nicht?

Rein darf:

Kaputte Sachen: Zerbrochene Tassen, gerissene Schüsseln oder defektes Spielzeug.

Nicht wiederverwendbare Dinge: Hygiene- und Reinigungsartikel, abgekühlte Asche, Katzenstreu und eingetüteter Tierkot.

Verpackungen: Nicht recycelbare Materialien wie beschichtete Papiertüten oder Plastiktüten

Raus bleibt:

Recyclingfähige Materialien: Glasflaschen, Dosen, Papier- und Plastikverpackungen gehören in Altglascontainer, Altpapier oder Gelben Sack.

Bioabfall: Obst- und Gemüsereste gehören nicht in den Restabfall, sondern in die Biotonne.

Batterien und Elektroartikel: Akkubetriebene Geräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe und können Brände verursachen. Deshalb separat entsorgen.

Sperrabfall: Möbel und große Gegenstände müssen an Wertstoffhöfen abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden.

Was passiert mit dem Restabfall?

Er wird in Abfallverbrennungsanlagen beseitigt. Dabei entsteht Wärme, die zur Stromproduktion genutzt wird. Die verbleibende Asche wird weiterverarbeitet, etwa für den Straßenbau.

Auch wenn Restabfall nicht glamourös ist, spielt er eine wichtige Rolle im Recycling-Kreislauf. Der beste Abfall ist jedoch der, der gar nicht erst entsteht.

Mehr Infos unter Abfallwirtschaftsbetrieb Nationalparklandkreis Birkenfeld (www.awb-bir.de).