Bebauungsplan „Katzenmühle“
Einig waren sich die Fraktionen in der Bewertung der Sachlage. Es sei zwar lobenswert, dass sich jemand des alten Bauwerks angenommen habe und restaurieren will. Die jetzigen Besitzer hätten jedoch in relativ kurzer Zeit Fakten geschaffen, die mit den geltenden Richtlinien teilweise nicht konform gehen und das, so Ratsmitglied Bernd Kronenberger CDU, obwohl sie als Architektin und Mitarbeiter eines Bauunternehmens hätten wissen müssen, dass hierzu ein Bauantrag nötig ist. Die Mühle befindet sich im Außenbereich der Stadt unmittelbar am Lösterbach. Das Gelände ist rund 17 ha groß und umfasst Forst- und Wiesenflächen. Da das Anwesen in erster Linie zu Wohnzwecken saniert und genutzt werden soll, entfällt die „Privilegierung“ nach §35 BauGB und die Revitalisierung kann nur im Zuge eines Bebauungsplanes erfolgen. Parallel dazu ist der Flächennutzungsplan durch die VG fortzuschreiben. Nach ausführlicher Diskussion beschließt die Stadt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Er umfasst mit ca. 6.000 m² allerdings nur einen Teilbereich des Gesamtareals. Er berücksichtigt das Gebäude mit Außenanlagen und die Zufahrt. Die Erschließung erfolgt privat über bestehende Wirtschaftswege, ausgehend von der Straße „Auf Abert“. Die Unterhaltung der Zufahrt wird durch einen entsprechender Vertrag geregelt. Die Kosten für die Bauleitplanung und deren Umsetzung sowie für die Unterhaltung der Zufahrt müssen die Eigentümer tragen. Der Stadt entstehen keine Kosten. Der Bebauungsplan soll neben den Regelungen zur Erschließung einschließlich Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation und Maßnahmen zu Grünordnung und Wasserwirtschaft insbesondere die Festsetzung eines Gebietes als „Dörfliches Wohngebiet“ enthalten. Damit unterscheidet sich das Gebiet wesentlich von einem Mischgebiet. Zur Planung wird ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt, weitere Fachbeiträge erfolgen nach Bedarf. Ratsmitglied Sigurd Hein SPD forderte Stadtführung und Bauaufsicht auf, peinlichst genau darauf zu achten, dass die festgelegten Auflagen auch eingehalten werden.
Innenstadtimpulse
Die Stadt erhält aus dem Fördertopf des Modellvorhabens „Innenstadtimpulse“ vom Land 171.000€. Das Geld soll verwendet werden für die Durchführung verschiedener Aktionstage, die Konzeption einer Kommunikationsstrategie und die Erstellung eines Zukunftskonzeptes für die Innenstadt.
Kameraüberwachung im Stadtgebiet
Der 1. Beigeordnete René Treitz regte an, im Stadtgebiet die Einrichtung einer Kameraüberwachung zu prüfen. Anlass ist die andauernde illegale Müllentsorgung im Bereich der Container der Wertstoffabgabestellen. Da die Gemeinde-/Kreisordnung dazu keine Aussagen machen würden, so Treitz, wolle man sich an der vom Land herausgegebenen Hilfe orientieren. Eine dort enthaltene Musterdienstanweisung enthalte Vorgaben zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Speicherdauer, etc. An folgenden Schwerpunkten wird eine Überwachung in Erwägung gezogen: IGS, Stadtpark, WC Anlage, Donatusplatz, Bahnhof und die Wertstoffstellen in den Stadtteilen Höfchen und Abtei. Wegen der Komplexität des Themas, zur Klärung offener Fragen und Aufstellung einer Kostenrechnung und Gegenüberstellung der Müllentsorgungskosten zu den Beschaffungskosten der Anlagen soll sich zunächst eine Arbeitsgruppe damit befassen und dem Rat einen Vorschlag unterbreiten. (BäR)