Ein LKW-Fahrer ist auf der Autobahn in Höhe von Reinsfeld mit seiner Zugmaschine von der Fahrbahn abgekommen und hat einen Schaden von etwa 10.000 Euro angerichtet. Als Ursache stellt sich Übermüdung heraus, er war wohl zu lange unterwegs. Gegen den Strafbefehl, mit dem ihm das Führen eines Fahrzeugs mit körperlichen oder geistigen Mängeln vorgeworfen wird, legt er Einspruch ein und es kommt zur Gerichtsverhandlung. Wie Richterin Buchenberger vorträgt, hat im Vorfeld keine Verständigung stattgefunden. Die holt der Verteidiger, der genau wie sein Mandant eine weite Anreise gehabt hat, jetzt im Gerichtssaal nach. Er bittet um eine kurze Unterbrechung, die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, und nach fünf Minuten ist alles vorbei. Ergebnis: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt, der Angeklagte erhält als Auflage, 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Sobald er die Zahlung nachgewiesen hat, ist das Verfahren endgültig eingestellt. Fazit: Ein ebenso kurzer wie überflüssiger und unnötiger Prozess, der genauso gut durch eine Verständigung im Vorfeld hätte erledigt werden können.