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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 10/2023
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Kommunen in Schuldenfalle

Land will helfen - aber funktioniert das?

Wenn das Jahr 2023 rum ist werden sich die Liquiditätskredite der Stadt, beim Normalbürger sind das die Überziehungskredite, auf mehr als 1,5 Mio. Euro belaufen. Dazu kommen noch die Kredite für Investitionen, die dann fast 6 Mio. Euro betragen werden. Macht summa summarum rund 2.300 Euro pro Einwohner, egal ob Kind oder Greis. Um den Kommunen zu helfen hat der Landtag Rheinland-Pfalz am 10.02.2023 ein Gesetz mit dem sperrigen Namen „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“, kurz LGPEK-RP verabschiedet. Einen Tag danach trat es bereits in Kraft.

Das Gesetz soll „…der unmittelbaren Entlastung der von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen sowie der Verhinderung des Aufwuchses solcher Schulden“ dienen. Das hört sich zunächst einmal gut an, doch mit dem Gesetz und der hiermit verbundenen anteiligen Entschuldung durch das Land im Wege der Schuldenübernahme haben die Kommunen die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite zurückzuführen.

Allerdings sollen dann auch die zum 31.12.2023 verbleibenden Liquiditätskredite, bei der Stadt die oben erwähnten 1,5 Mio. Euro, getilgt sein. Maßgeblich sind die zum 31.12.2020 vorhanden Liquiditätskredite unter Berücksichtigung von Verbesserungen aus 2021. Allerdings werden Verschlechterungen nicht mehr berücksichtigt.

Die Teilnahme am Programm ist, so VG-Mitarbeiter Stefan Gorges freiwillig. Allerdings wird mit dem Beitritt die Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfond als beendet erklärt. Die letzte Landeszuwendung hieraus wird in diesem Jahr gewährt. Der Antrag zur Teilnehme am LGPEK-RP muss bis zum 30.09.2023 gestellt werden. Im anschließenden Vertrag werden insbesondere Regelungen über die Rückführungspflichten der kommunalen Schulden getroffen. Auch das Rückforderungsrecht des Landes, sollten Pflichten im Zusammenhang mit dem Entschuldungsprogramm verletzt werden, ist dann geregelt.

Der Pferdefuß im Gesetz sind die Bestimmungen über die Tilgung der Liquiditätskredite, die nach dem 31.12.2023 aufgenommen werden. diese sollen jeweils innerhalb von höchstens drei Jahren getilgt sein. In der Planung der Stadt sind hier in den nächsten Jahren, die planmäßigen Ausgaben vorausgesetzt, vorgesehen

- 2024 764.833 Euro

- 2025 783.141 Euro

- 2025 758.689 Euro

Daraus folgen Tilgungsverpflichtungen, sollten sie in gleichbleibenden Raten erfolgen, in den Jahren

- 2025 254.944 Euro

- 2026 515.991 Euro

- 2027 768.887 Euro

- 2028 513.943 Euro

- 2029 252.896 Euro

Die Tilgung in den Jahren setzt voraus, dass in 2026 und den folgenden Jahren keine Liquiditätskredite aufgenommen werden, eine illusorische Annahme.

Durch das LGPEK-RP muss ab 2024 zum Ausgleich des Finanzhaushaltes der Überschuss aus dem laufenden Geschäft zur Tilgung der Investitionskredite und zur Deckung des Mindest-Rückführungsbetrages ausreichen. Der Haushalts-Ausgleich wird damit noch schwerer zu erreichen sein.