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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 10/2023
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Kommentar

Der Kommentar

Pacta sunt servanda

Verträge sind einzuhalten, das wussten schon die alten Römer. Bis in die Kreisverwaltung und die ihr übergeordnete ADD, beide doch in der alten Römerstadt Trier ansässig, hat sich das offensichtlich noch nicht herumgesprochen. Anders ist die Streichung der Weitergabe der für den Kreis aus den aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) herrührenden Schlüsselzuweisungen nicht zu erklären.

Nochmals zu Klarstellung: Vor Einrichtung der AfA in der ehemaligen Hochwald-Kaserne haben Land, Kreis, Zweckverband Konversion (den gab es damals tatsächlich noch), Verbandsgemeinde und Stadt einen Vertrag geschlossen.

Im Vertragsentwurf wurde vereinbart, dass die in der AfA untergebrachten Menschen in Hermeskeil melderechtlich erfasst werden und die Einwohnerzahl erhöhen. Diese höhere Einwohnerzahl hat dann auch grundsätzlich positive Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen für Kreis, Verbandsgemeinde und Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich. Weiter heißt es: „Die tatsächlichen Mehreinnahmen, die der VG Hermeskeil und dem Landkreis Trier-Saarburg … zufließen, werden zur Hälfte an die Stadt Hermeskeil weitergeleitet.“

Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung setzte der damalige Landrat Günter Schartz durch, dass die Weiterleitung seitens des Landkreises auf fünf Jahre begrenzt wird. Eine entsprechende Begrenzung mit der VG fehlt. Nach Ablauf der fünf Jahresfrist einigten sich Landkreis und Stadt darauf, dass jährlich eine Pauschale von 150.000 Euro an die Stadt zu zahlen ist.

Soweit ist also das Ansinnen von ADD und Kreis, ab 2023 keine erhöhten Schlüsselzuweisungen mehr an die Stadt weiterzuleiten verständlich. Ist ja auch im Vertrag auch nicht vereinbart. Allerdings sollte man dann auch eine andere Passage in der Vereinbarung mit dem Titel „Höchstzahl der Unterbringungsplätze“ beachten. Dort heißt es nämlich: „Das Land verpflichtet sich, die Zahl der in der Afa untergebrachten Asylbegehrenden auf 750 Personen zu begrenzen.“ Wie jeder weiß, wird diese Zahl seit langem deutlich überschritten. Wie sähe es dann aber aus, wenn die Stadt ebenfalls auf die Einhaltung des Vertrags pochte?

Es ist also höchste Zeit, dass das Land die ADD anweist, den Weiterleitungsbetrag des Kreises an die Stadt freizugeben.

Paul Gemmel