Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über die Weiterleitung bzw. die Verteilung von Finanzmitteln an die Stadt Hermeskeil betreffend die Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (AfA) in der ehem. Hochwaldkaserne Hermeskeil ist der Verbandsgemeinde (VG) an einer sachlichen und rechtlichen Einordung gelegen. In der letzten Zeit habe es, so Bürgermeister Stefan Ding, Irritationen über die Verteilung der Gelder gegeben, die nachfolgend in Auszügen erläuterte Pressemitteilung der VG soll hier Klarheit schaffen.
Die Finanzierung kommunaler Aufgaben folgt im Land RLP klaren gesetzlichen Regelungen. Im Zusammenhang mit der AfA sind insbesondere das Landesaufnahmegesetz und das Landesfinanzausgleichsgesetz maßgeblich. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Rahmenbedingungen für die VG Hermeskeil wie folgt dar:
Gesetzlich normierte Ansprüche auf die Weiterleitung von Finanzmitteln liegen nicht vor
Das Landesaufnahmegesetz regelt in § 3c die Pauschale für Standortkommunen. Hier ist festgehalten, dass die anteilige Auszahlung der Pauschale im Verhältnis zwischen dem Landkreis und der VG, auf deren Gebiet sich der Standorteiner AfA befindet, in Höhe von 75 v H. zugunsten der kreisangehörigen Gebietskörperschaft erfolgt. Somit weist die gesetzliche Grundlage eindeutig die VG als Empfänger der Pauschale aus, nicht die Stadt Hermeskeil, eine Weiterleitung ist hier ausdrücklich nicht normiert. Das Landesfinanzausgleichsgesetz soll eine bedarfsgerechte und individuell ermittelte Mindestausstattung für die Kommunen garantiert, eine Aufschlüsselung erfolgt einwohnerbezogen. Somit profitieren sowohl die Stadt Hermeskeil als auch die VG von steigenden Einwohnerzahlen.
Stadt Hermeskeil erhält Finanzmittel gemäß einer AfA-Vereinbarung
Unabhängig zu den gesetzlichen Regelungen besteht eine individuelle Vereinbarung über die Einrichtung einer eigenständigen AfA zwischen dem Land RLP, dem Landkreis Trier-Saarburg, der VG und der Stadt Hermeskeil, die der besonderen Stellung der Stadt als Standortkommune Rechnung trägt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung leitet die VG Hermeskeil jährlich die Hälfte der tatsächlichen Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen, die sich aufgrund der melderechtlichen Erfassung der in der AfA untergebrachten Menschen ergeben, an die Stadt weiter. Die Weiterleitung ist im Vergleich zu allen weiteren Standortkommunen einmalig, gesetzlich nicht vorgeschrieben und zeigt, dass die VG partnerschaftlich an der Seite der Stadt steht. Die Stadt hat somit bereits finanzielle Mittel in einer Größenordnung im unteren siebenstelligen Bereich erhalten.
VG Hermeskeil trägt zusätzliche finanzielle Belastungen
Aufgrund der Einrichtung der AfA in der Hochwaldkaserne ergeben sich für die VG zusätzliche Verwaltungs- und Organisationsaufwendungen, Aufgabe der VG kann es daher nur sein, die daraus resultierenden Mehrkosten dauerhaft zu finanzieren. Insbesondere im Bereich des bei der VG angesiedelten Meldewesens ergaben sich seit der Einrichtung der AfA melderechtliche Vorgänge (An- und Abmeldungen) im hohen fünfstelligen Bereich, die zu einer Aufstockung des Personals im Bürgerservicezentrum führten. Auch im Hinblick auf das Standesamt, das Ordnungsamt sowie die Feuerwehr entstehen erhöhte Personal- Sach- und Einsatzkosten.
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 3 c des Landesaufnahmegesetzes RLP, diese ist im Internet nachzulesen.