Titel Logo
Rund um Hermeskeil
Ausgabe 10/2026
Aus dem Gerichtssaal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gerichtssaal: Nur eine Kleinigkeit

Ein Mann und eine Frau sind angeklagt, weil sie in einem Supermarkt das Preisschild an einem Paar Schuhe, die 19,99 Euro kosten, gegen ein anderes Preisschild mit nur 7,99 Euro ausgetauscht haben sollen. Dabei sind sie angeblich von einem Ladendetektiv beobachtet worden, der sie - nachdem sie die Kasse passiert haben - zur Rede stellt. Eine Mitarbeiterin des Markts ruft die Polizei und es folgt eine Anzeige. Ein Strafbefehl wird von den beiden nicht akzeptiert und so kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Richterin Sarah Weber weist zu Beginn darauf hin, dass es noch eine zweite Anklage wegen einer anderen Sache gibt und fragt, ob diese gleich mit verhandelt werden solle, obwohl sie bisher noch nicht terminiert ist. Doch die Verteidigerin lehnt das ab, weil sie darauf nicht vorbereitet ist.

Die Angeklagten bestreiten die Tat. Sie hätten „ganz normal eingekauft“. Die Preisauszeichnung sei in den Geschäften „nicht immer das Wahre“, sagt die Frau. Der Mann holt etwas weiter aus: Man habe sich die Schuhe, die im Geschäft ziemlich durcheinander gelegen und an denen die Preisschilder teilweise gefehlt hätten, zusammensuchen müssen. Ein Paar habe man dann in den Einkaufswagen gelegt. Warum die Marktmitarbeiterin dann die Polizei gerufen habe, will die Richterin wissen. Doch sie erhält darauf keine Antwort; die Angeklagte zuckt nur mit den Schultern. Richterin Weber setzt nach: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass darüber nicht gesprochen worden sein soll“. Doch auch hierauf erhält sie nur ein Schulterzucken der Frau. Das kann sie gut, denn auch nachdem Sarah Weber aus der Zeugenaussage des Detektivs vorliest, er habe die beiden dabei beobachtet, wie sie das Preisschild ausgetauscht hätten, und fragt, warum der das denn behaupten solle, wenn es nicht stimme, zuckt die Angeklagte - wieder - nur mit den Schultern.

Der geladene Zeuge ist allerdings zum Termin nicht erschienen, sodass er in der Verhandlung nicht befragt werden kann. Deshalb und weil es sich nur um eine Sache von geringem Wert gehandelt hat, schlägt die Staatsanwältin nun vor, das Verfahren nach § 154 der Strafprozessordnung einzustellen. Nach dieser Vorschrift ist das dann möglich, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die der Beschuldigte wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Bei der zweiten Anklage, über die heute nicht verhandelt wird, ist also eine wohl deutlich höhere Strafe zu erwarten, denn Richterin Sarah Weber erklärt, dass die heutige Sache wegen Geringfügigkeit keine Rolle spielt, wenn die Angeklagten in der anderen Angelegenheit verurteilt werden. Mit der Einstellung des Verfahrens sind die Angeklagten und ihre Verteidigerin einverstanden.

Für den Mann ist es an diesem Tag übrigens nicht die erste Verhandlung gewesen. Unmittelbar zuvor hat ihn das Gericht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. (WIL-)