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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 11/2024
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Große Entlastung – Unklarheiten bei der Umsetzung

Neuhütten nimmt an Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen teil

Der Ortsgemeinderat Neuhütten beschloss in seiner Sitzung am Montag vergangener Woche dem „Entschuldungspakt“ des Landes beizutreten. Thema war auch die Neugestaltung des Baumgrabfeldes und die Anpassung der Gebührenordnung in der Friedhofssatzung. Außerdem wurde die Dorfbegleiterin Alexandra Thömmes nach sechsjähriger Tätigkeit verabschiedet.

Kein Gesetz ist für ehrenamtlich tätige Politiker einfach zu lesen, geschweige denn umzusetzen. So war auch der Erläuterungsbedarf für den Ortsgemeinderat Neuhütten zum „Landesgesetz über die Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (LGPEK-RP) sehr groß. Der Haushaltsfachmann der VG, Stefan Gorges, hatte sich viel Mühe gegeben, den Mitgliedern des Ortsgemeinderates das komplizierte Konstrukt verständlich zu machen und die für Neuhütten relevanten Parameter herauszuarbeiten. Der Pakt dient der unmittelbaren Entschuldung der von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Gemeinden. Das heißt auch, dass nicht alle Gemeinden an diesem Pakt teilhaben können. Bemessungsgrundlagen für die Teilnahme sind zum einen der anzurechnende Bestand an Liquiditätskrediten (Stichtag 31.12.2020) und zum anderen die Schuldenlast pro Einwohner. Liegt letztere unter 167 € kommt eine Entschuldung im Rahmen dieses Paktes nicht in betracht. Die Entschuldung erfolgt grundsätzlich in Form der Schuldübernahme, d.h. das Land tritt als Schuldner in den bestehenden Kreditvertrag ein. Die Entschuldung erfolgt dann in mehreren Schritten. War beim Kreditbestand in den Folgejahren nach 2020 eine Erhöhung zu verzeichnen, bleibt diese unberücksichtigt. Wurde er verringert, zählt der geringere Betrag als Bemessungsgrundlage. Liegt die Bemessungsgrundlage Schuldenlast/EW zwischen Sockelbetrag (167€/EW) und Spitzenbetrag (833€/EW) wird die Differenz hälftig entschuldet. Diese Berechnungen treffen, so Gorges, mit anderen Zahlen auch für die anderen Gemeinden zu, die an dieser Maßnahme teilnehmen. Im Falle von Neuhütten (343€/EW) errechnet sich ein Betrag von ca. 275.000€. Da der vom Land zur Verfügung gestellte „Topf“ in Höhe von 3 Milliarden Euro nach allen Rückmeldungen noch nicht ausgeschöpft war, wurde der Rest noch einmal prozentual umverteilt. Der o.g. Betrag erhöht sich dadurch auf ca. 339.000 €.

Um den Aufbau weiterer Liquiditätskredite zu vermeiden, hat das Land allen Kommunen - auch denen, die nicht am Pakt teilnehmen können oder wollen - auferlegt, die bis Ende 2023 noch bestehenden Verbindlichkeiten innerhalb von 30 Jahren zu tilgen. Die Höhe der Tilgungsraten sei, so Gorges, im Augenblick noch nicht feststellbar. Unklar sei noch, ob die vom Land übernommene Tilgungssumme die Verbindlichkeiten mindert. Außerdem sei, so die Absicht der Verwaltung, mit der Kreisverwaltung noch zu klären, in welchem Umfang die zur Konsolidierung des Haushaltes beschlossenen Erhöhungen der Hebesätze in der Gemeinde berücksichtigt werden können und positiv zu Buche schlagen. Trotzdem bringe der Beitritt für die Gemeinde Neuhütten eine große finanzielle Entlastung. Der Ortsgemeinderat stimmte schließlich der Teilnahme am PEK-RP mit einer Gegenstimme zu.

KiTa Neuhütten/Züsch

Neue Bodenbeläge in Flur und Gruppenräumen, eine Außenverschattung bei den Gruppenräumen und ein Geländer im Spielflur zum Kellerabgang sind die noch erforderlichen Restarbeiten. Außerdem steht nach Auszug der Mieterin vor einer erneuten Vermietung oder Umnutzung der Hausmeisterwohnung eine grundlegende Sanierung derselben an. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Nutzung der Wohnung für die Kita möglich ist und ob Umbau/Sanierung und Restarbeiten über das Förderprogramm „Kita-Kraftpaket“ des Landes mit einer Förderquote von 90% abgewickelt werden können.

Verschiedenes

Friedhöfe:

Das Baumgrabfeld soll mit Hilfe einer großzügigen Spende des Heimatvereins und Mitteln aus der aufgelösten Jagd-/Weidegenossenschaft neu gestaltet werden. Der 1. Beigeordnete wurde beauftragt, für die beiden in der AG „Baumgrabfeld“ besprochenen Varianten je drei Angebote einzuholen. Sie sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der nächsten Sitzung erörtert werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Entwurf zur Anpassung der Gebühren zu erstellen. Das gilt auch für den Ortsteil Muhl.

Straßenbeleuchtung:

Der Vertrag mit Westenergie wurde bis 31.12.2035 verlängert. Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED wurde gesplittet. 3 Laternen, die nicht in der Saarstraße stehen, sollen wie geplant in 2024 umgerüstet werden. Die 17 Laternen der Saarstraße erst im Rahmen des Straßenausbaus 2025/2026. (BäR)