Die Wohnsituation in dem älteren Baugebiet in einem Hochwalddorf ist eng, die Grundstücke sind recht klein und die Häuser liegen relativ dicht bei einander. Fast zwangsläufig kommt es hin und wieder zu „Grenzverletzungen“ und irgendwann sagt einer seinem Nachbarn, die Nutzung seines Grundstücks doch bitte zu unterlassen. „Da fingen die Streitereien an“, berichtet der Angeklagte, der – wie er beteuert - eigentlich doch nur in Frieden leben will. Aber seitdem sei es permanent zu Übergriffen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen durch den Nachbarn gekommen. Gegipfelt hat es eines Tages damit, dass einer mit dem Gartenschlauch den anderen bespritzt und dieser mit einer Schreckschusspistole, die er legal besitzt, aus nächster Nähe mehrere Schüsse abgibt. Dem Mann mit dem Schlauch bringt das ein Knalltrauma und Schwindel ein, er hört seitdem auf einem Ohr schlechter und leidet unter Schlafstörungen. Der Schütze sitzt nun neben seinem Verteidiger wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung auf der Anklagebank.
Die Tat selbst kann und will er nicht bestreiten, doch so, wie er es darstellt, soll es wohl eine Notwehrsituation gewesen sein. Der Nachbar habe sein Haus bespritzt und dabei eine Überwachungskamera getroffen, die Alarm ausgelöst habe. Die Frau des Angeklagten sei nach draußen gegangen, sei durchnässt wiedergekommen und habe gerufen: „Der ist am Durchdrehen“. Als er dann selbst vor die Tür gegangen sei, um den Nachbarn zum Aufhören aufzufordern, habe ihm dieser den Strahl des Gartenschlauchs aus kurzer Distanz mitten ins Gesicht gehalten. In Panik geraten sei er ins Haus geflüchtet und mit der Schreckschusswaffe wiedergekommen. Was er sich dabei gedacht habe, will Richterin Sarah Weber wissen. „Nichts!“, erklärt der Mann. Er habe nur Angst gehabt, wiederholt er mehrmals; es habe bei ihm keine rationale Überlegung mehr gegeben. „Ich bedaure sehr, dass es zu dieser Situation gekommen ist“, zeigt er sich heute reuig. Aggressivität sei nie seine Sache gewesen, schon gar nicht mit einer Waffe. Dass seine heutige Schilderung nicht so ganz mit seiner früheren Aussage bei der Polizei übereinstimmt, worauf ihn die Richterin hinweist, erklärt der Angeklagte damit, dass er damals noch stark von Emotionen geprägt gewesen sei. Der heutige Vortrag in der Verhandlung sei „nach reiflicher Überlegung“ geschehen.
Nun tritt der Nachbar in den Zeugenstand und wird von der Richterin wie üblich eindringlich darüber belehrt, dass er die Wahrheit sagen muss. Dass das Verhältnis der beiden schon länger – und auch noch heute – schlecht ist, streitet er nicht ab. Aber die Geschehnisse am Tattag schildert er doch völlig anders als der Angeklagte. Er habe an diesem heißen Tag im Sommer einen Blumenstreifen an der Grundstücksgrenze bewässert, als eine Zeitungsausträgerin ihn von der Straße her unter Lachen gebeten habe, sie doch ein wenig abzukühlen. Er habe ihr den Gefallen getan und könne nicht ausschließen, dass Wasser aus dem Schlauch am Haus des Angeklagten gelandet sei, als er den Schlauch in die Luft gehalten habe. Da sei die Nachbarin aus dem Haus gekommen, habe gerufen: „Jetzt bist du fällig!“ und Sekunden später habe er in eine Waffe geblickt. So schnell habe er gar nicht reagieren können, wie der Nachbar mehrere Schüsse auf seinen Körper abgegeben habe. „Ich dachte zuerst: ‚Das war‘s’“, berichtet er. Aber nachdem er gemerkt habe, dass er nicht verletzt gewesen sei, habe er den Wasserschlauch auf den Angeklagten und dessen Frau gerichtet, bis beide in ihrem Haus verschwunden gewesen seien.
Seine Aussage deckt sich – wie Richterin Sarah Weber bemerkt – weitgehend mit dem Polizeiprotokoll von damals. Auf Nachfrage bekräftigt er, dass er den Schlauch nicht auf den Nachbarn gehalten habe, bevor die Schüsse gefallen seien. Mit der Aussage des Angeklagten konfrontiert, bemerkt er nur trocken: „Eine tolle Version…“ Die Bemühungen des Verteidigers, den Zeugen zu diskreditieren, indem er ihn nach seinem Alkoholkonsum fragt, bleiben im Versuch stecken. Der Mann erklärt gelassen, dass er nach einer Therapie seit zwei Jahren „trocken“ sei.
Als die Richterin nun verkündet, man werde an diesem Tag nicht fertig, weil noch weitere Zeugen wie z.B. die Zeitungszustellerin zu vernehmen seien, bringt die Staatsanwältin die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage ins Gespräch. Angeklagter und Verteidiger nutzen diese Chance, die den Mann vor einer durchaus möglichen Verurteilung schützt und sind einverstanden. Er zahlt 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, verzichtet auf die Rückgabe der beschlagnahmten Schreckschusspistole und der Munition und ist mit deren Vernichtung einverstanden. (WIL-)