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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 12/2023
Aus dem Gerichtssaal
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Wo ging das viele Wasser hin?

Ein etwas ungewöhnlicher Fall spielt sich letztes Jahr in einem Hochwalddorf ab. Auf dem Garagendach an einem Haus mit zwei Mietwohnungen hat eine Mieterin einen Swimmingpool aufgebaut. Das passt der Vermieterin nicht, sie meint, der sei zu schwer für das Dach. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist offenbar nicht das Beste, denn die Vermieterin fordert die Mieterin per Anwaltsschreiben auf, den Pool zu entfernen. Der zweite Mieter ist der Frau beim Entleeren des Beckens behilflich. Doch statt das Wasser abzupumpen und in einen Abfluss zu leiten, macht man es sich leicht: Der Pool wird - in vier oder fünf Schritten, wie es heißt - an einer Seite heruntergedrückt, sodass jedes Mal eine große Wassermenge auf einmal herausläuft und wohl über die Dachkante hinaus schießt. Von dort gelangt es auf eine Wiese, wo es abläuft; einen Schaden richtet es nicht an. So behauptet es zumindest der Angeklagte, der Mann, der bei der Entleerung des Pools geholfen hat und der von der Vermieterin wegen Sachbeschädigung angezeigt worden ist. Beim Entleeren habe der Pool nicht dort gestanden, wo ihn die Polizei später fotografiert habe.

Der Ehemann der Vermieterin, der als Zeuge auftritt, sieht das ganz anders. Er sagt, dass noch zwei bis drei Tage nach der Aktion das Wasser drei bis vier Zentimeter hoch im Keller gestanden habe. Dort seien Baumaterialien gelagert gewesen, die - völlig durchweicht - als Müll hätten entsorgt werden müssen. Der Schaden: mehrere Tausend Euro, die Rechnungen habe er im Zivilprozess gegen den Angeklagten vorgelegt. Der Zeuge hat auch Fotos auf seinem Handy, auf denen man das alles sehen soll. Der Angeklagte widerspricht. Er kennt zwar auch einen Wasserschaden, aber der habe nichts mit der Poolentleerung zu tun, sondern sei schon bei seinem Einzug vorhanden gewesen.

Man gewinnt ziemlich schnell den Eindruck, dass die beiden von verschiedenen Dingen sprechen, der Angeklagte von einer Wand der Garage, der Zeuge dagegen vom Keller, wo Wasser durch ein gekipptes Fenster hineingelaufen sein soll. Geklärt wird das letztlich nicht. Denn der Staatsanwalt bringt eine mögliche Einstellung des Verfahrens ins Gespräch. Er könne sich nicht vorstellen, dass bei der Aktion überhaupt kein Wasser ins Haus gekommen sein soll. „Ich auch nicht“, sagt Richterin Buchenberger, die das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in Zweifel zieht. Der Verteidiger hadert damit ein wenig. Er müsse seinem Mandanten „die Kosten erklären“, meint er, worauf die Richterin bemerkt: „Wenn wir alle Zeugen vernehmen und noch ein Gutachten einholen müssen, wird es bei einer Verurteilung noch teurer!“ Das überzeugt offenbar nicht nur den Anwalt, sondern auch seinen Mandanten, die sich beide nach einer kurzen Besprechung mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden erklären. Die Kosten trägt die Staatskasse, der Angeklagte seine eigenen Aufwendungen.