Die Patientenverfügung - Selbstbestimmung bis zuletzt
23.03.2023 um 18 Uhr: Cafe Vivere, Martinusstr. 48, Hermeskeil
Referentin: Mirjam Minder, AWO Betreuungsverein Trier-Saarburg
Die meisten Menschen sterben heute nicht mehr zuhause, sondern in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim. Weiterhin ermöglicht der wissenschaftliche und technische Fortschritt, dass man heute schwerstkranken Menschen helfen kann, für die es früher keine Rettung gegeben hätte. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chancen bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die moderne Apparatemedizin. Dabei hat jeder Mensch das Recht, für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollten.
Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Solange der Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst die Zustimmung erteilten. Problematisch ist aber die Feststellung des Willens eines Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. In diesem Fall kann eine Patientenverfügung hilfreich sein.
In dieser Veranstaltung sollen Fragen beantwortet werden, wie z.B. kann/soll ich die Patientenverfügung selbst formulieren, kann ich auf vorhandene Formblätter zurückgreifen. Welche Folgen hat es, wenn ich eine Patientenverfügung erstelle und kann ich diese auch widerrufen?
Bestattungsvorsorge entlastet
31.03.2023 18.00 Uhr: Cafe Vivere, Martinusstr. 48, Hermeskeil
Referenten: Markus und Leonard Linn, Bestattungshaus Linn
„Es ist dem Menschen gesetzt, einmal zu sterben, und es ist gut für uns, wenn wir schon in gesunden Tagen daran denken.“ (Hebr. 9,27)
Warum soll ich eine Bestattungsvorsorge abschließen??? Markus und Leonard Linn werden Ihnen gute Gründe in ihrem Vortrag nenne, warum es sinnvoll ist auch hier Vorsorge zu treffen:
Hinterbliebene entlasten
Auch wenn der Tod und insbesondere die eigene Bestattung noch immer Tabuthemen sind, möchten doch immer mehr Menschen gerade hierfür zu Lebzeiten vorsorgen. Bestattungsvorsorge heißt, dass Sie selbst bestimmen und Notwendiges frühzeitig regeln. Ein Bestattungsvorsorgevertrag unterstützt vor allem die eigenen Familienmitglieder und nahestehende Personen. Unklarheiten über den eigenen Willen werden vermieden und den Hinterbliebenen können unangenehme Entscheidungen abgenommen werden.