Die letzte Sitzung des Verbandsgemeinderats leitete der 1. Beigeordnete Theo Palm in Vertretung für den erkrankten Bürgermeister. Sie dauerte nicht einmal eine Stunde.
Hauptthema war die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) für die Mühlenbereiche im Löstertal. Bekanntlich wurden dort an der Katzenmühle vom Eigentümer umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, die nach dem derzeit geltenden FNP nicht genehmigungsfähig sind. Gegen eine Rückbauverfügung der Kreisverwaltung hat der Eigentümer Klage erhoben, die vom Verwaltungsgericht Trier im Sommer des vorigen Jahres abgewiesen wurde. Derzeit ist die Sache beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz anhängig.
Die Stadt beabsichtigt, dem Eigentümer entgegenzukommen und mit einem Bebauungsplan die Rechtsgrundlage für bauliche Veränderungen an den ehemaligen Mühlen im Löstertal zu schaffen. Hierfür muss die Verbangsgemeinde den FNP dahingehend ändern, dass in den genannten Bereichen sogenannte „Mischbauflächen“ ausgewiesen werden; schon vor einem Jahr hat der VG-Rat dem Antrag der Stadt zugestimmt.
In der Sitzung stellte nun Friedbert Knop von der Verwaltung die Stellungnahmen der Fachbehörden zur geplanten Änderung vor, in denen - so zahlreich sie auch waren - keine entscheidenden Einwände erhoben wurden. VG-Beigeordneter Paul Port wollte wissen, was mit dem Gerichtsverfahren sei. „Für uns ist die Sachlage relativ unklar. Wenn die von der Kreisverwaltung erlassene Abrissverfügung rechtskräftig wird, ist alles, was wir beschließen, umsonst“, erklärte er und regte an abzuwarten, bis das OVG entschieden habe. Grünen-Sprecherin Martina Schleier wandte zusätzlich ein, dass das Gutachten der Naturschutzverbände noch nicht vorliege und stellte den förmlichen Antrag, die Sache zu vertagen. Damit stieß sie jedoch bei der Mehrheit der Ratsmitglieder auf taube Ohren. Christoph König (BfB) meinte, es werde dann „zeitlich zu eng“ und zu einer langen Verzögerung für den Eigentümer führen; auch andere Ratsmitglieder sprachen sich gegen eine Vertagung aus. Der Antrag wurde folglich bei vier Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Mehrheitlich stimmte anschließend der VG-Rat dafür, als nächste Verfahrensschritte die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Einstimmig beschlossen wurde die Fortführung des Projekts Schulsozialarbeit in den Grundschulen der VG bis Ende 2025. Die VG trägt 25 % der Kosten, das sind jährlich 27.000 Euro. Ebenso einstimmig beschloss der Rat die Auflage eines Kommunalen Förderprogramms für energetische Maßnahmen im Rahmen der Klimaschutzförderung des Landes Rheinland-Pfalz. Die finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 175.000 Euro, die aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) gedeckt sind. (WIL-)