31.03.2023 18.00 Uhr: Cafe Vivere, Martinusstr. 48, Hermeskeil Bestattungsvorsorge entlastet
Referenten: Markus und Leonard Linn, Bestattungshaus Linn
Warum soll ich eine Bestattungsvorsorge abschließen??? Markus und Leonard Linn werden Ihnen gute Gründe in ihrem Vortrag nenne, warum es sinnvoll ist auch hier Vorsorge zu treffen: Hinterbliebene entlasten
Auch wenn der Tod und insbesondere die eigene Bestattung noch immer Tabuthemen sind, möchten doch immer mehr Menschen gerade hierfür zu Lebzeiten vorsorgen. Bestattungsvorsorge heißt, dass Sie selbst bestimmen und Notwendiges frühzeitig regeln. Ein Bestattungsvorsorgevertrag unterstützt vor allem die eigenen Familienmitglieder und nahestehende Personen. Unklarheiten über den eigenen Willen werden vermieden und den Hinterbliebenen können unangenehme Entscheidungen abgenommen werden.
In diesem Vortrag werden Sie rund um das Thema Bestattungsvorsorge informiert: Welche Möglichkeiten der Bestattung habe ich? Wird mein Wille umgesetzt? Kann ich mich finanziell absichern?
Sie können sich unter der TelNr. 06503 981330 oder per email: mirjam.minder@awo-btv-trier-saarburg.de beim Betreuungsverein anmelden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Ein weiterer Vortrag findet statt am
05.04.2023 um 18.00 Uhr im Cafe Vivere
Gemeinsam auf meinem Weg – Betreuungsrechtsreform 2023
Eine Veranstaltung für und mit „betreuten“ Menschen und deren gesetzliche Betreuer/in
Referentin: Mirjam Minder, AWO Betreuungsverein Trier - Saarburg
In Deutschland haben momentan mehr als eine Million Menschen einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin. Denn sie alle können viele Sachen nicht mehr alleine regeln. Sie haben eine Erkrankung oder eine Behinderung. Oder sie haben einen Unfall gehabt. Zu diesem Thema gibt es viele Fragen.
Seit dem 01.01.2023 ist das novellierte Betreuungsrecht in Kraft getreten – ein Paradigmenwechsel wurde vollzogen. Immer noch hört man in der Öffentlichkeit die Begriffe „Entmündigung“ oder gar „ Vormund“. Stand bisher das Wohl des betroffenen Menschen im Vordergrund des Handelns, so ist nun der Wunsch in den Mittelpunkt gerückt und die Frage nach der Umsetzung.
Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht ab 1. Januar 2023?
- Mehr Selbstbestimmung
- Wünsche als Maßstab für Aufsicht und Kontrolle
- Rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen
- Mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Es bedeutet ein Umdenken im Umgang und in der Stärkung der Betroffenen.
Daher lädt der AWO Betreuungsverein zu einem Vortrag ein, der sich genau mit diesen Dingen auseinandersetzt.
Sie können sich unter der Telefonnummer: 06503 981330 oder per email: mirjam.minder@awo-btv-trier-saarburg.de beim Betreuungsverein anmelden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.