Die Kommunalpolitik nimmt an Fahrt auf. Während in der VG und einigen Gemeinden erst eine Sitzung des VG- bzw. Gemeinderates stattgefunden hat, hatte Ortsbürgermeister Guido Friske den Reinsfelder Rat am Dienstag vergangener Woche erneut in das Gemeindehaus eingeladen. Eines der Themen war der Entwurf eines Starkregenkonzepts, Diskussionen gab es zur Änderung des Bebauungsplans für den Campingplatz. Die restlichen Tagesordnungspunkte beinhalteten Informationen bzw. waren der Verwaltungsroutine geschuldet. Von der Verwaltung waren Bauamtsleiterin Stefanie Schömer und Bauamtsmitarbeiter Andreas Ahmetovic anwesend. Zahlreiche Bewohner des Campingplatzes hatten sich ebenfalls eingefunden. Eine Vertreterin des Ingenieurbüros Reihsner aus Wittlich stellte den Konzeptentwurf für die Starkregenvorsorge vor. In der Vergangenheit hatten bereits Gespräche, eine Auftaktveranstaltung, eine Ortsbegehung, ein Bürgerworkshop und Besprechungen mit verschiedenen Institutionen stattgefunden. Das Ergebnis daraus ist das Starkregenvorsorgekonzept. Die Ausgangslage in Reinsfeld ist die Ermittlung der Defizitstellen, wie Bäche, Straßen und Plätze. Danach besteht bei Starkregen eine Hochwassergefahr durch einige Bäche, den Campingplatz, das Industriegebiet, durch Oberflächenwasser aus dem Außengebiet und Oberflächenwasser innerhalb der Ortslage. Als Maßnahmen zur Verhinderung von Hochwasser werden für den Außenbereich u. a. die Renaturierung von Bächen, der Wasserrückhalt im Wald, die Grabenerweiterung und die Erweiterung von Bachverrohrung vorgeschlagen. In der Ortslage sollten Treibgutrechen angebracht, die Durchgänge von Bächen repariert bzw. gepflegt, der Rückbau von Engstellen und die Querrinnen optimiert und kein Treibgut an Bächen gelagert werden. Des Weiteren sollten das Oberflächenwasser außerhalb der Ortslage umgeleitet, dieses möglichst schadlos durch die Ortslage geleitet und die Abflusswege in die Gewässer optimiert werden. Das Fazit lautet, das Starkregen immer und überall auftreten kann und es in Reinsfeld einige Gefahrenstellen für Hochwasser gibt. In naher Zukunft sollen die Ergebnisse durch die SGD geprüft, eine öffentliche Vorstellung stattfinden, das Konzept fertiggestellt, dieses veröffentlicht (auch online) und einige Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden.
Für Diskussionen sorgte die Vorstellung der Bebauungsplanänderung für den Campingplatz Reinsfeld durch das Büro BKS. Diese Änderung ist notwendig, weil der derzeitige Bebauungsplan in die Jahre gekommen ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Campingplatz entspricht. Nach dem neuen Plan soll der gesamte Platz als Campingplatz nutzbar sein. Des Weiteren soll eine zusammenhängende und ca. 20 % des Platzes umfassende Fläche für die Dauerwohnnutzung ausgewiesen werden. Hier fallen aber Wunsch und Wirklichkeit auseinander. So sagte ein Mann aus der Zuschauerschaft, dass er dauerhaft auf dem Platz wohne, sein Mobilheim aber nicht auf der vorgesehenen Fläche stehe, sondern an einer anderen Stelle. Und er sei damit nicht allein, etliche Mobilheime, die zum dauernden Wohnen genutzt werden, seien über den ganzen Platz verteilt. Diese Tatsache, so Bürgermeister Friske, müsse mit der Kreisverwaltung geklärt und in den neuen Flächennutzungsplan mit einfließen. Danach müsse evtl. eine Ortsbesichtigung stattfinden, erneut beraten werden, um dann einen Beschluss herbeizuführen.
Auch für das Gewerbegebiet „Völkersheide" muss der Bebauungsplan geändert werden, da die Firma Reiter GmbH für eine Betriebserweiterung zusätzliche Flächen benötigt. Die Gemeinde schaffe nur Baurecht, wie letztendlich die neuen Betriebsgebäude gebaut werde, müsse gesondert geregelt werden, so Stefanie Schömer. Das Schwellenwertverfahren, das als Grundlage zur Ausweisung von neuen Baugebieten dient, ist recht komplex und dient der Wohnbauflächenentwicklung. Nur so viel, für die Gemeinde Reinsfeld weist das Verfahren eine vorhandene nutzbare Fläche aus, die für ein Neubaugebiet herangezogen werden kann, auch weil Reinsfeld eine aufstrebende Schwerpunktgemeinde ist. Der Bauturbo, so Stefanie Schömer, ist ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und soll unter bestimmten Voraussetzungen z. B. das Bauen in der Ortslage, in der zweiten Reihe und max. 100 m vom Ortsrand entfernt erleichtern. Die Entscheidungen liegen bei den Ortsgemeinden, sie empfehle aber dringend, vor Erteilung von Genehmigungen durch die Gemeinderäte die Bauverwaltung der VGV zu kontaktieren, da einmal erteilte Genehmigungen weitreichende Folgen haben können. Für den Endstufenausbau des Baugebietes „Flachsheide" wurde aus Zeitgründen dem OBm der Auftrag erteilt, die Vergabe der Arbeiten in Absprache mit den Beigeordneten eigenständig durchzuführen. Der Jahresunternehmervertrag Friedhöfe der VG wurde vom Rat genehmigt, ebenso der Jahresunternehmervertrag für die Sinkkastenreinigung. Für die Nahwärme Reinsfeld wird ein Antrag auf Bundesförderung gestellt, die Klärgrube am Schützenhaus muss erneuert werden, der Auftrag wurde an die Firma Ott aus Malborn erteilt, Kostenpunkt 43.000 Euro. bb