August Muth wurde geboren am 20. Mai 1899 in Neuwied. Nach dem Abitur in Koblenz studierte er Theologie am Trierer Priesterseminar und wurde am 11. Mai 1923 in der Hohen Domkirche zu Trier geweiht. Seine ersten Kaplanstellen trat August Muth im saarländischen Hostenbach und Sulzbach und im Jahr 1926 in Gerolstein an. Am 11. Februar 1933 übernahm er die Pfarrei St. Anna Rascheid einschließlich der Filialpfarrei Pölert.
Zeitzeugen schildern August Muth als jungen Pfarrer „mit großem Selbstbewusstsein und einem hohen Sendungsauftrag“. Gleich im ersten Jahr als Pfarrer in Rascheid gründete er mehrere katholische Vereine wie die Pfarrcaritas, den Jungmännerverein, die Jungfrauenkongregation und den Frauen- und Mütterverein. Besonders die Jugend lag ihm am Herzen, denn – so seine Parole – „wer die Jugend hat, hat die Zukunft“. Damit geriet er in offene Konfrontation mit den Nationalsozialisten, zumal er in einer Sonntagsmesse in der Filialkirche Pölert die Eltern aufforderte, ihre Kinder in die katholischen Jugendverbände zu schicken und sie „nicht dem Teufel zu verschreiben“. Der Hermeskeiler Kreisleiter Peter Schmitt empfand die Verhaltensweise des Pfarrers als bewusste Provokation, zumal die Werbung für die Hitlerjugend und den Bund Deutscher Mädel in Rascheid ohne Erfolg blieb.
Als Pfarrer August Muth am 20. Juli 1935 in seinem Pfarrgarten eine dreißig Meter hohe Fahnenstange mit einer acht Meter langen weithin sichtbaren PX-Fahne aufstellen ließ, kam es zu tumultartigen Szenen, da Kreisleiter Schmitt und Bürgermeister Dr. Wilhelm Jager die Demontage der Fahne verlangten. Der Pfarrer und weitere 26 Männer und Frauen wurden verhaftet und vor dem Sondergericht in Köln abgeurteilt. Nach vier Monaten Untersuchungshaft erging das Urteil: Pfarrer August Muth erhielt eine 15-monatige Gefängnisstrafe, die unterschiedlichen Gefängnisstrafen seiner Mitstreiter wurden erlassen. Pfarrer August Muth musste seine Strafe im Staatsgefängnis in Wittlich absitzen. Am 29. Januar 1936 wurde ihm in dieser Sache ein Unterrichtsverbot erteilt.
Nachdem Pfarrer August Muth am 2. Juli 1936 entlassen worden war, ermittelte die Oberstaatsanwaltschaft Trier im Herbst „wegen einer Naturaliensammlung außerhalb der Kirche“, und Anfang des Jahres 1937 die Gestapo wegen einer nicht genehmigten Ostereiersammlung. Außerdem erging am 4. Mai 1937 ein Strafbefehl über 100 RM wegen Vergehens gegen das Flaggengesetz.
Der Hermeskeiler Kreisleiter Peter Schmitt ließ nichts unversucht, die Versetzung des unbeugsamen Pfarrers zu erwirken. So wurde Pfarrer August Muth mit Wirkung vom 30. Mai 1937 nach St. Katharinen im Landkreis Neuwied versetzt. Dort stand er von Beginn an unter strengster Beobachtung und Bespitzelung der Gestapo und des NS-Sicherheitsdienstes Koblenz.
Am 4. Dezember 1937 hielt Pfarrer August Muth in St. Katharinen eine Predigt, wobei er ausführte: „Jesus ist unser Führer, da kann kommen wer will, unser Jesus Christus ist der Führer!“ Daraufhin wurde ein Strafverfahren vor dem Sondergericht in Köln in Gang gesetzt. Den Pfarrer denunzierten die Nationalsozialisten als einen „der übelsten Hetzer und Volksverführer, der in seinem Hass gegen das Dritte Reich und die NSDAP keine Grenzen“ kenne.
Vom 1. April 1939 bis zum 30. Juni 1944 wurde der staatliche Gehaltszuschuss gesperrt, was für den Pfarrer eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brachte, zumal er für seine drei bei ihm im Pfarrhaus wohnenden Schwestern aufkommen musste.
Im Jahr 1954 übernahm August Muth die Pfarrei in Wasserliesch, 1957 wurde er zum Definitor des Dekanats Konz ernannt und übernahm 1961 zusätzlich die Pfarrverwaltung von Könen. Im Jahr 1962 in den Ruhestand versetzt, zog es den Pfarrer nach Geichlingen im heutigen Kreis Bitburg-Prüm, wo er am 13. Juli 1969 im Alter von 70 Jahren verstarb. Er wurde auf dem Friedhof von Geichlingen beigesetzt.
(Text und Foto: Kulturgeschichtlicher Verein Hochwald)