Anfang März 2026 haben der GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als Dachverband der deutschen Krankenhausträger eine Vereinbarung zu den stationären Leistungen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen getroffen.
Auslöser dafür war die vom Bundesgesundheitsministerium initiierte Einführung von Einrichtungen, in denen eine kombinierte ambulante wie auch stationäre Versorgung von Menschen in einer Region erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wurde das ehemalige Marienhaus Krankenhaus St. Josef in Hermeskeil bereits am 12. August 2025 durch den rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch als Marienhaus Campus Hermeskeil zur ersten Regioklinik des Landes Rheinland-Pfalz ernannt.
Mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine wohnortnahe akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen zu verbinden. Dazu zählen die internistische oder geriatrische Grundversorgung sowie eine akutmedizinische Versorgung der Menschen, ohne dabei Teil des Notfallversorgungssystems zu sein.
Die nunmehr getroffene vereinbarte Öffnung zwischen GKV und DKG zur kombinierten Erbringung von ambulanten und stationären Leistungen ermöglicht dem Marienhaus Campus Hermeskeil ein sehr breites Spektrum der Grund- und Regelversorgung und damit ein hohes Maß an Versorgungssicherheit für die Menschen der Region. So können beispielsweise Infektionserkrankungen ebenso wie atheriosklerotische Herzerkrankungen, Pneumonien, akute Infekte der unteren Atemwege oder Erkrankungen des Harnsystems stationär behandelt werden.