Titel Logo
Rund um Hermeskeil
Ausgabe 19/2023
1 - Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

VG-Rat stimmt weiterem Ausbau von Windenergieanlagen zu

Vergnügungssteuersatzung und einmalige Beiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfahren moderate Erhöhung

Bevor es zu den Haupttagesordnungspunkten der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates kam, informierte Bürgermeister Hartmut Heck den Rat zunächst über folgende Punkte:

- Die Verbandsgemeinde Hermeskeil wird Kooperationspartner mit dem Hospizverein Hochwald e.V. Es kommt zu der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages am 21.06.2023. Hierbei ist die Zustimmung des VG-Rats nicht erforderlich, da die Kooperation keine finanzielle Auswirkung hat.

- Am 27.05.2023 öffnet das Freibad in Hermeskeil wieder seine Pforten. Betriebsmeister, zwei Angestellte und ein Auszubildender gewähren den reibungslosen Ablauf.

- Die Ausführungen des Bürgermeisters zum Lückenschluss Radweg Nonnweiler, Bierfeld und Hermeskeil glichen mehr einem Wehklagen als Information und dies zu Recht. Heck führte aus, dass am 18.11.2022 ein Treffen mit dem Umweltstaatssekretär Michael Hauer stattfand und nach diesem Treffen eigentlich klar war, dass der drei Jahre nach Spatenstich offiziell am Sonntag dem 7. Mai eröffnete saarländische Bahnradweg „St. Wendeler Land“, seine Fortführung über die Landesgrenze bis zum Hermeskeiler Bahnhof erhalten sollte. Nachdem jedoch seit November letzten Jahres keine Reaktion aus Mainz erfolgte, hakte Bürgermeister Heck nach und erhielt die Antwort, dass nunmehr die Hunsrückquerbahn wieder eine Rolle spiele. Zwar befürworte das Ministerium den Lückenschluss des Radweges zum benachbarten Saarland, jedoch rechnete Heck nicht ein solch „dickes Brett“ bohren zu müssen.

Ausbau Windenergieanlagen

Am 01.02.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Kraft getreten mit zahlreichen Neuregelungen. Es enthält viele Änderungen zur Beschleunigung des Windkraftausbaus und setzt beschlossene Maßnahmen der Ampelkoalition im Bund um, was Konsequenzen bis auf VG-Ebene hat. Unter anderem wird die klassische Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie ein Auslaufmodell, weil der Gesetzgeber die gesamte Steuerung der Windenergienutzung auf das Modell der „Positivplanung“ umgestellt hat, auch wenn bestehende Konzentrationsplanungen zunächst weiter fortgelten. Insbesondere aber schafft das neue Baugesetzbuch nun eine deutliche Klarstellung für das Modell der isolierten Positivplanung, um einen weiteren Schub für den Ausbau der Windenergie zu erzeugen. Die Neuregelung in § 245e Absatz 4 BauGB sieht vor, künftige Genehmigungen für Windenergieanlagen schon dann zu erteilen, wenn Entwürfe von Flächennutzungsplänen und Regionalplänen eine bestimmte Qualität erreicht haben. Ein entsprechender Antrag der Firma Jade Naturenergie GmbH wurde bei der Verwaltung zur Errichtung von acht zusätzlichen Windkraftenergieanlagen auf den Gemarkungen Rascheid, Gusenburg und Hermeskeil eingereicht. Die entsprechende Planung wurde von den Geschäftsführern dem Verbandsgemeinderat vorgestellt. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloß der Verbandsgemeinderat, dass die Firma Jade Planungskosten als auch das Risiko des Scheiterns der Planungen trägt. Dies wird nunmehr in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen sein. Sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse, die benötigt werden, damit die Firma Jade nunmehr in die weitere Planung einsteigen kann, wurden einstimmig beschlossen.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhütten-Züsch

Ebenso beschloss der VG-Rat einstimmig, dass Büros mit der Planung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch beauftragt werden. In diesem Zusammenhang meldete sich der 1. Vorsitzende des Fördervereins Marcel Ganz zu Wort und bat darum, bei der weiteren Planung den Förderverein stärker mit einzubeziehen, da der Sachverstand dessen bei der weitergehenden Planung nicht schaden sollte. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Neuhütten-Züsch soll zwischen Saarstraße (L166) und Königsbachtalstraße südlich der Gemeinde Züsch entstehen. Auf dem Grundstück mit starker Hanglage und einem Gefälle von ca. 3,4 Metern soll ein zweigeschossiges Gebäude mit eingeschossiger Fahrzeughalle errichtet werden. Von der Königsbachtalstraße sind zwei Einfahrten für Pkw und Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Die Alarmausfahrt soll auf die L166 erfolgen.

Steuererhöhungen

Um der Forderung der Kommunalaufsicht auf Verbesserung des Jahresfehlbetrages 2023 nachzukommen, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Erhöhung des Hebesatzes der Vergnügungssteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ab dem 01.07.2023 beschlossen. Eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung war somit erforderlich. In § 6 der Vergnügungssteuersatzung war bislang geregelt, dass Bemessungsgrundlage für die Steuer bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk der Spieleinsatz ist. Der Steuersatz betrug in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bislang 4 %. Dieser wurde nunmehr auf 5 % erhöht. Die Steuersätze betreffend der Einspielergebnisse wurden von ursprünglich 12 % auf 15 % erhöht.

Beitragserhöhungen

Im Betriebszweig Wasserversorgung wird der einmalige Beitrag für die erstmalige Herstellung der Straßenleitungen einschließlich der Anschlussleitungen zum öffentlichen Verkehrsraum pro Quadratmeter Grundstücksfläche nunmehr auf 8,76 Euro anstatt bisher 8,41 Euro festgesetzt. Für die erstmalige Herstellung im Betriebszweig Abwasserbeseitigung beläuft sich nunmehr der Kostenanteil Schmutzwasser pro Quadratmeter mit Vollgeschosszuschlägen auf 15,69 Euro statt 15,44 Euro und im Bereich Oberflächenwasser 30,69 Euro statt 30,28 Euro pro Quadratmeter der betreffenden Grundstücksfläche.

Neuanschaffung

Dauerthema in VG-Ratssitzungen ist die energetische Sanierung des Hallenbades. Über eine großzügige Bezuschussung mittels eines Förderprogramms wurde bereits mehrfach in RuH berichtet. Hierin fällt jedoch nicht die Tatsache, dass der rund 16 Jahre alte Beckensaugroboter zur Reinigung der Becken seinen Geist aufgegeben hat. Das Gerät war bereits im Jahr 2022 defekt und konnte nur notdürftig repariert werden, da die Ersatzteile hierfür nicht mehr beschafft werden konnten. Ein solcher Saugroboter ist jedoch für die Hygiene der Becken dringend erforderlich, so dass nunmehr ein neuer zu einem Angebotspreis in Höhe von netto 20.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer angeschafft wird. (ChKr)