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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 2/2024
2 - Hermeskeiler Stadtnotizen
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Hans-Georg Forster als neuer Schiedsmann vereidigt

Unser Bild zeigt (v.l.n.r.) den bisherigen Schiedsmann Josef Eiden, Geschäftsleiter Thorsten Kaup, Direktorin Dr. Anna Maria Schmitz-Valckenberg, den neuen Schiedsmann Hans-Georg Forster, seinen Noch-Stellvertreter Willi Auler und den 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Theo Palm.

Zuständig nicht nur für Nachbarschaftsstreitigkeiten - Ehrung für Willi Auler

Die Dienstzeit des bisherigen Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk Hermeskeil, Josef Eiden aus Geisfeld, endete am 10. Januar. Eine Woche vorher vereidigte Amtsgerichtsdirektorin Dr. Anna Maria Schmitz-Valckenberg seinen Nachfolger, Hans-Georg Forster aus Hermeskeil. Der Amtsbezirk umfasst die Gemeinden der Verbandsgemeinde Hermeskeil.

Bei dieser Gelegenheit erhielt der noch amtierende stellvertretende Schiedsmann Willi Auler aus Hermeskeil eine Urkunde für sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Auler zeigte sich überrascht und verwundert, denn er war - wie er betonte - nur 15 Jahre lang Schiedsmann. Doch die Direktorin und Geschäftsleiter Thorsten Kaup erklärten ihm, dass bei der einigermaßen komplizierten Dienstzeitberechnung auch andere ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst wie z.B. Bürgermeister- und Beigordnetenämter einbezogen werden.

Hans-Georg Forster ist im Hochwald kein Unbekannter. Der 68-Jährige war vor seinem Eintritt in den Ruhestand vor fünf Jahren 46 Jahre lang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil beschäftigt, davon 35 Jahre lang als Vollstreckungsbeamter. Es war also nicht der erste Amtseid, den er heute ablegte. Direktorin Schmitz-Valckenberg wünschte ihm ein gutes Gelingen in seiner vermittelnden Tätigkeit. Er selbst sagte, dass er auch schon in seiner Zeit als Vollstreckungsbeamter bemüht gewesen sei, die Schuldner bei der Bereinigung ihrer finanziellen Situation zu unterstützen und ihnen beispielsweise Termine bei der Schuldnerberatung vermittelt habe.

Das Schiedsamt ist quasi eine Vorstufe zum Gericht. Auf der Internetseite des Amtsgerichts Hermeskeil ist zu lesen: „Gerade bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten… erschwert man sich oft auf Jahre oder für immer ein vernünftiges Miteinander. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich ‚vertragen‘ besser als ‚klagen‘ ist. Hier setzen die Schiedspersonen an. In jedem Fall werden Schiedspersonen versuchen neutral, zusammen mit allen Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden, denn ‚schlichten ist besser als richten‘.“

Zuständig sind Schiedspersonen deshalb zum Beispiel, wenn in Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen vermittelt werden soll. Auch bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit Kaufleuten oder Handwerkern kann eine Schiedsfrau bzw. ein Schiedsmann tätig werden. Sogar bestimmte Straftaten wie z.B. Bedrohung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung gehören zum Metier der Schiedsperson, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Ein Verfahren vor dem Schiedsmann kostet normalerweise weit weniger als ein Gerichtsverfahren. Denn je nach Ausgang des Verfahrens wird eine Gebühr von 15 oder 30 €, in besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen auch schon einmal 60 € fällig; das ist der Höchstsatz. Hinzu kommen die Auslagen der Beteiligten, die aber meistens auch nur wenige Euro betragen. Die Schiedsperson kann in besonderen Fällen auch die Gebühren ermäßigen oder sogar ganz von der Erhebung der Kosten absehen. (WIL-)