Hagen Wiehle (BfB) wird von Stadtbürgermeister Christoph König zum Jugendbeauftragten ernannt
Zur letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr 2024 hatte Stadtbürgermeister Christoph König den Stadtrat am Mittwoch vor Weihnachten in den großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Es wurde eine der kürzesten Sitzung in der Geschichte des Stadtrates, nach nur 30 Minuten waren alle Tagesordnungspunkte beschlossen, dank intensiver Vorberatungen in den Ausschüssen wurden diese mehr oder weniger durchgewunken. Selbst bei dem Thema „Hebesatz-Satzung“ wurde auf die Erläuterungen des anwesenden Stefan Gorges von der VGV verzichtet. Ein Ratsmitglied schaffte es sogar, erst zu erscheinen, nachdem die öffentliche Sitzung beendet war.
Nach einigen Informationen von Christoph König wurde Ratsmitglied Hagen Wiehle (BfB) zum Jugendbeauftragten der Stadt ernannt. Das Mehrgenerationenhaus hat bisher von der Stadt Hermeskeil einen jährlichen Zuschuss von 5.500 Euro erhalten. Für das Jahr 2024 packt die Stadt noch einmal 10.000 Euro drauf, ab dem Jahr 2025 sollen dann jährlich 15.500 Euro gezahlt werden. Diese Entscheidung wurde von allen Fraktionen einstimmig befürwortet, das MGH sei, so Bernhard Kronenberger von der CDU, eine wichtige Institution in der Stadt und biete täglich eine breite Palette von Bildungsangeboten an.
Weitere Beschlüsse gab es zu zwei Teilgebieten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Auf dem Mühlenberg“ und „Im Kleegarten“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hermeskeil. Die Hundesteuersatzung wird redaktionell geändert, ebenso § 8 der Hauptsatzung.
Für die Erhebung der Gewerbesteuer bzw. der Grundsteuer A und B ist ab dem 1. 1. 2025 aus verschiedenen Gründen vorübergehend eine Hebesatz-Satzung erforderlich. Bei der Grundsteuer bleibt es vorläufig bis zum 30. 06. 2025 bei den bisherigen Hebesätzen von 545 v. H, so der Beschluss des Stadtrates. Die Kommunalaufsicht hat vorgeschlagen, die Hebesätze 2025 zunächst auf dem Niveau des Vorjahres 2024 zu belassen. Dies macht aus der Sicht der Verwaltung deshalb Sinn, weil derzeit belastbare Aussagen zum Haushaltsausgleich 2025 noch nicht getroffen werden können. Zudem lässt die Datenlage bezüglich der Grundsteuerreform noch keine abschließende Berechnung eines endgültigen Hebesatzes und damit der endgültigen Steuerlast zu. Die VGV schlägt daher vor, eine evtl. Anpassung der Hebesätze erst nach Vorlage aller Neubewertungen, spätestens aber bis zum 30. 06. 2025 zu beschließen. Bis dahin ist auch der Haushalt 2025 der Stadt verabschiedet und es wäre konkret absehbar, ob für die Stadt ein entsprechender Spielraum für eine Hebesatzsenkung besteht oder eine Erhöhung notwendig sein könnte. Nach den gesetzlichen Regelungen wäre bis zum 30. 06. 2025 noch eine Beschlussfassung über eine Erhöhung der Hebesätze für 2025 möglich, für eine Reduzierung gilt eine solche Frist nicht. Wenn die Haushaltssatzung 2025 in Kraft ist, verliert die beschlossene Hebesatz-Satzung ihre Gültigkeit, die Hebesätze sind dann Bestandteil der Haushaltssatzung. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass allein die Stadt die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze trifft. Ziel sollte es daher sein, so die VGV, bis Mitte 2025 auf Grundlage der dann vorliegenden, endgültigen Datenbasis (Neubewertungen des Finanzamtes im Zuge der Grundsteuer-Reform) nochmals über die Höhe der Hebesätze zu entscheiden. Neben dem Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf gleichbleibendem Niveau durch die Hebesatz-Satzung festgelegt. Bb