Der etwa 30-jährige Angeklagte, der zurzeit eine Haftstrafe absitzt, wird - wie in solchen Fällen üblich - in Handschellen von zwei Justizwachtmeistern vorgeführt. Einer der beiden bleibt auch im Sitzungssaal, nachdem die Fesseln gelöst sind. Aber der Mann, der neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank sitzt, macht nicht den Eindruck, als wolle er abhauen. Es hat im Verlauf der Verhandlung auch nicht den Anschein, dass der Angeklagte wirklich versteht, worum es geht. Und das hat seinen Grund: Er steht schon seit seinem 18. Lebensjahr unter Betreuung und ist in einer Einrichtung untergebracht, weil klar ist, dass er mit Alltagsproblemen nicht zurechtkommt. Auf Frage von Richterin Sarah Weber erklärt der Verteidiger, dass der Mann sich geistig „knapp oberhalb der Grenze einer erheblichen Intelligenzminderung“ bewegt. Mit im Saal sind deshalb auch die Betreuerin und die Leiterin der Einrichtung.
Heute ist er angeklagt, weil die Polizei ihn zum wiederholten Mal mit einem nicht versicherten Mofa erwischt hat. Und das noch nicht genug, denn er steht dabei unter Drogen und Alkohol. Die Blutprobe ergibt 1,1 Promille und ist Cannabis positiv. Zwölf Einträge haben sich seit 2009 im Bundeszentralregister angesammelt, überwiegend wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aber auch Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Betäubungsmittelsachen. Mit Jugendarrest ist es losgegangen und hat ein vorläufiges Ende mit sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefunden. In Anbetracht dessen hält der Staatsanwalt auch dieses Mal eine Freiheitsstrafe für unerlässlich und fordert fünf Monate ohne Bewährung. Außerdem beantragt er eine Führerscheinsperre von neun Monaten. Der Verteidiger findet es „eigentlich schade, dass hier kein Jugendstrafrecht mehr zur Anwendung kommen kann“. Seinem Mandanten fehle die Kompetenz vorauszusehen, wozu seine Handlungen führen. Er hält eine Freiheitsstrafe von vier Monaten für ausreichend und meint, die Führerscheinsperre sei unnötig, weil der Angeklagte sowieso keinen Führerschein machen wolle und könne.
Amtsgerichtsdirektorin Sarah Weber verhängt - wie vom Ankläger gefordert - fünf Monate. Der Mann habe sich vorsätzlich auf das unversicherte Mofa gesetzt, zudem noch unter Alkohol und Drogen. In Anbetracht der hohen Vorbelastung und der Tatsache, dass er durch Geld- und Bewährungsstrafen nicht zu beeindrucken sei, bleibe ihr keine andere Wahl, zumal sie ihm auch keine positive Prognose stellen könne, sagt sie. Bei der Führerscheinsperre - „die ist gesetzlich vorgeschrieben, es gibt keine andere Möglichkeit“, sagt sie - belässt sie es bei der gesetzlichen Mindestfrist von sechs Monaten. Nach beiderseitigem Rechtsmittelverzicht wird das Urteil sofort rechtskräftig. (WIL-)