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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 20/2025
3 - Aus den Hochwaldgemeinden
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Dauerthema „Mangelverwaltung“

Ortsgemeinderat Neuhütten beschließt Haushaltsplan und -satzung 2025

Hauptthema in der Ratssitzung am Montag dem 5. Mai war die Vorstellung und der Beschluss des Haushaltes der Gemeinde für 2025. Aus dem vergangenen Jahr wurden mehrere Haushaltsermächtigungen in den Haushalt dieses Jahres übertragen. Außerdem stimmte der Rat dem Jahresunternehmervertrag zur Erhaltung der Feldwirtschaftswege zu.

Gerade am Beispiel der Ortsgemeinde Neuhütten, die im Gegensatz zu manch anderen Gemeinden bekanntermaßen über keinerlei „opulente“ Einnahmequellen verfügt, um die anfallenden Pflichtaufgaben ohne Kredite zu erfüllen, zeige sich, so Verbandsbürgermeister Stefan Ding, die chronische strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene. Deshalb sei es wichtig gerade solche Ortsgemeinden nicht durch erneute Erhöhung der VG-Umlage zusätzlich zu belasten. Dazu habe auch die Vereinnahmung der AfA-Standortpauschale für 2023 in den VG-Haushalt beigetragen. Obwohl Neuhütten im letzten Jahr vom „Landesgesetz über die Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (LGPEK-RP) profitieren konnte, übersteigen die Ausgaben für erforderliche Maßnahmen wie in jedem Jahr wieder die Einnahmen. Die Kassenliquidität der Ortsgemeinde Neuhütten hatte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 durch die Zuwendung aus dem PEK (in Höhe von 339.204 €) verbessert und führte letztlich zu einem investiven positiven Saldo in Höhe von 65.802,80. Davon werden aber 34.100 € zur Abdeckung der investiven Ermächtigungen, die von 2024 nach 2025 übertragen wurden, benötigt. Der Restbetrag in Höhe von 31.702 € kann zur Reduzierung des Investitionskreditbedarfes für 2025 herangezogen werden. Da jedoch im Gemeindehaushalt, so Kai Rosar von der VG Verwaltung, jährlich zwischen 100.000 und 130.000 € Schulden auflaufen, sei diese „Linderung“ in drei Jahren schon wieder aufgebraucht.

Die Gemeinde besitzt nun mal keinen Wald und unterliegt mit ihrer Randlage zum Nationalpark vielfachen Auflagen. Windkraftanlagen sind verboten und Solarparks auf den nicht vom Wasserschutz betroffenen Flächen unrentabel. Um den Haushalt zu konsolidieren ist man seit vielen Jahren auf der Suche nach möglichen anderen Einnahmequellen, die nicht wieder die Bürger der Gemeinde belasten. So machte bei der letzten Ratssitzung Neumitglied Christian Becker bei der Diskussion zum Haushalt den Vorschlag, das Allgemeingut „Wasser“, das in und um die Ortsgemeinde reichlich verfügbar ist, „irgendwie zu Geld zu machen“. Das Wasser fließe kostenfrei nach Nonnweiler in die Talsperre und müsse dann wieder „zurückgekauft“ werden. Dem Ansinnen sind aber nach Rücksprache mit dem Verbandsbürgermeister und der Leitung der Wasserwerke sowie dem Studium des Landeswassergesetzes von Rheinland-Pfalz enge Grenzen gesetzt. Es bestehen Verträge mit dem Talsperrenverband, die der VG 30 Jahre lang die Entnahme einer festgelegten Menge aus der Talsperre erlauben. Die bestehenden Verträge schließen eine kurzfristige Lösung aus. Selbst bei einer Neuverhandlung des Vertrages nach Auslaufen der Frist sei es schwierig, so Stefan Ding, das vertraglich zwischen zwei Ländern mit unterschiedlicher Gesetzeslage zu regeln. Zudem sei es fast unmöglich, das Wasseraufkommen aus dem Bereich zu ermitteln und den einzelnen Gemeinden zuzuordnen, damit daraus Finanzmittel errechnet werden können.

Eckdaten des Haushaltes

Für das Haushaltsjahr 2025 werden im Ergebnishaushalt die Erträge auf 1.029.331 € und die Aufwendungen auf 1.267.039 € festgesetzt. Der Jahresfehlbetrag beträgt -237.708 €. Das bei der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 bestehende Eigenkapital von 1.608.253,04 € wird zum 31.12.2025 aufgebraucht sein und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 49.787,06 € auflaufen.

Insgesamt 87.125 € will die Gemeinde in 2025 investieren:

  • Erwerb von Geräten für den Bauhof und eines Anhängers 5.000 €
  • Umlage Kindergarten und Zuschuss für Spielplatz 18.625 €
  • Erweiterung der Straßenbeleuchtung 18.000 €
  • Einrichtung f. Bürgerhaus Neuhütten und Beleuchtung Fußweg 38.000 €
  • - Bürgerhaus Muhl 2.000 € (BäR)