Nach dem verheerenden Sturmunglück im Januar, bei dem eine provisorische Bushaltestelle in Hermeskeil von starken Böen umgerissen wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den zuständigen Beigeordneten der Stadt, René Treitz, eingestellt. Wie aus den Akten hervorgeht, sah die Behörde keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
In dem Schreiben an den Beigeordneten heißt es, dass „auf Basis der bisherigen Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht“ bestehe. Das Verfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da die Staatsanwaltschaft auf Basis der bisherigen Ermittlungen nicht davon ausgeht, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies bedeute, so der mit dem Fall betraute Anwalt, dass man keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht sieht, und/oder das besondere öffentliche Interesse nicht bejaht und mangels Strafantrages die Prozessvoraussetzungen nicht als gegeben ansieht.
Allerdings weist die Anwaltschaft darauf hin, dass das Verfahren bei neuen Beweisen wieder aufgenommen werden könnte – was in diesem Fall hier jedoch als unwahrscheinlich gilt.
Hintergrund des Unglücks
Bei dem Unwetter im Januar waren Windböen von über 100 km/h durch die Region Trier gefegt und hatten schwere Schäden verursacht. In Hermeskeil riss der Sturm eine provisorische Bushaltestelle am „Neuen Markt“ mit sich, unter der mehrere Menschen Schutz gesucht hatten. Drei Personen wurden verletzt, eine davon schwer.
Die betroffene Haltestelle ist indes nur eine Übergangslösung, da die reguläre Haltestelle „Donatusplatz“ aufgrund einer Baustelle gesperrt ist. Die Stadt hatte fünf Holzbuden vom Weihnachtsmarkt als Wartehäuschen aufgestellt – vier davon wurden vom Sturm zerstört. Da es sich um kleine, nicht genehmigungspflichtige Konstruktionen handelte, waren keine besonderen Sicherheitsprüfungen und -vorkehrungen erforderlich.
Konsequenzen für die Zukunft
Aus dem Vorfall hat die Stadt Konsequenzen gezogen: Die verbliebenen Holzhütten werden nun von einem Statiker überprüft. Zukünftig sollen sie nur noch auf befestigten Flächen aufgebaut und die Standsicherheit verbessert werden. Eine Nutzung ohne feste Verankerung und Frontseite soll ausgeschlossen werden.
Für die Geschädigten bleibt der Vorfall dennoch ein traumatisches Erlebnis. Die schnelle Einstellung des Verfahrens dürfte jedoch für Entlastung bei den Verantwortlichen - als auch bei Veranstaltern und OrtsbürgermeisterInnen sorgen. (LeWe)