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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 22/2023
Aus dem Gerichtssaal
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„Ich glaube Ihnen das nicht“

Die junge Frau auf der Anklagebank wirkt ein wenig unbedarft, so als wüsste sie gar nicht, warum sie in dieser Situation ist. Es geht um „Leistungsbetrug“. Sie ist verheiratet, hat drei minderjährige Kinder und hat für die Familie im vorigen Jahr Leistungen vom Jobcenter erhalten. Als ihr Mann eine Arbeit findet, versäumt sie es, das dem Jobcenter zu melden. Als das Jobcenter durch den Arbeitgeber davon erfährt, fordert es die zu viel gezahlte Unterstützung zurück. „Ich hab‘ das vergessen“, sagt sie auf die entsprechende Frage von Richterin Buchenberger. Es habe zu der Zeit „familiäre Probleme“ gegeben, außerdem habe ihr Mann auch nur einen Monat lang gearbeitet. Das Problem: Es ist nicht das erste Mal. 2018 hat sie schon einmal wegen der gleichen Sache einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten. Die Richterin sagt: „Es hätte Ihnen also eigentlich bewusst sein müssen, dass das gemeldet werden muss.“ Das betont auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und meint: „Ich glaube schon, dass die Absicht bestand, das Geld zu behalten.“ Sie fordert nun eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Dem folgt das Gericht im Urteil. In ihrer Begründung führt Richterin Buchenberger aus: „Aufgrund der Umstände glaube ich Ihnen nicht, dass Sie das nur vergessen haben“. Schon aus dem früheren Verfahren müsse die Angeklagte gewusst haben, dass es besonders wichtig ist, so etwas dem Jobcenter mitzuteilen. Wenn man Geld bekomme, das einem nicht zustehe, müsse man sofort reagieren. Zugunsten der Angeklagten hat sie, so die Richterin, berücksichtigt, dass sie das Versäumnis zugegeben und auch damit angefangen hat, das zu viel erhaltene Geld zurückzuzahlen. Das Urteil wird sofort rechtskräftig, weil Angeklagte und Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklären.