Hauptthema bei der Sitzung des Ortsgemeinderates Bescheid am 5. Juni 2025 war der Beschluss des diesjährigen Haushaltsplanes. Der Haushalt weist einen Überschuss aus, eine Aufnahme von neuen Investitionskrediten ist trotz anlaufender Sanierung des Bürgerhauses nicht erforderlich.
Einen ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen ist zwar Ziel aller Gemeinden, davon sind aber viele aufgrund unterschiedlicher Sachzwänge weit entfernt. Die Ortsgemeinde Bescheid ist, so Kai Rosar von der VG Verwaltung, die einzige Gemeinde in der VG, die einen Überschuss von gut 132.000 € im Ergebnishaushalt aufweisen kann. Die Kassenliquidität hat sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2024 nochmals positiv verändert (+513.905,85 €). Zum Jahresende 2024 beträgt der Kassenstand +1.316.850,70 €. Dieser Betrag steht im Haushaltsjahr 2025 zur Abdeckung der übertragenen Ermächtigungen aus 2024 und zur Vermeidung von Krediten zur Verfügung. Zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen im Finanzhaushalt ist deshalb keine Kreditaufnahme eingeplant. Wenn die Sanierung des Bürgerhauses auf die kostenträchtige „Zielgerade“ geht, wird das wohl anders aussehen und nicht ohne Kredite funktionieren. Das Eigenkapital der Gemeinde erhöht sich bis Ende 2025 auf voraussichtlich 4.989.326,86 €. Die Grundsteuerhebesätze werden nicht erhöht. Auch eine mögliche Absenkung der Grundsteuer A auf 340% zur Einhaltung der Aufkommensneutralität wurde verworfen. Sie würde gerade einmal 80 € Entlastung für alle Grundstücke zusammen ergeben.
Im Wesentlichen sind Ausgaben für folgende Projekte geplant:
Bauhof
Die im zurückliegenden Winter gemeinsam mit der Ortsgemeinde Naurath/Wald praktizierte Lösung der Anmietung eines Fahrzeuges und Nutzung durch beide Gemeinden hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Neben den Routineausgaben sind deshalb für den Erwerb eines Kommunalfahrzeuges mit Anbauteilen für die Gemeindearbeiter 200.000 € eingeplant.
Kindergarten
Der auf die Ortsgemeinde Bescheid entfallende anteilige Umlageanteil an den laufenden Personal- und Sachkosten beträgt für 2025 = 138.290 €. Abzüglich einer Erstattung für 2024 in Höhe von 4.642 € verbleiben 133.648 €. Dazu kommt der anteilige Umlageanteil an den Investitionen für Beschaffungen in Höhe von 1.137 €.
Bürgerhaus
Aus dem Haushaltsjahr 2024 wurden nach 2025 = 292.885 € übertragen. Weitere 100.000 € sind in 2025 eingeplant. Die Mittel dienen insbesondere zur Fortführung der Planungsleistungen. Damit mit der Umsetzung der Maßnahme im Bedarfsfall zeitnah begonnen werden kann, ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.607.000 € veranschlagt. Diese wird voraussichtlich in 2026 kassenwirksam und ist in der Finanzplanung ausgewiesen. Die Unterstützung mit Fördermitteln aus dem I-Stock des Landes oder aus dem Programm EFRE für den energetischen Sanierungsteil ist noch ungeklärt. Sollte keine der anvisierten Förderungsmöglichkeiten zum Zuge kommen wäre auf Grundlagen der finanziellen Ausstattung der Gemeinde die Umsetzung der Maßnahme auch ohne Fördermittel denkbar.
Gemeindestraßen/Dorferneuerung
Zur Durchführung von Straßenunterhaltungsarbeiten sind 50.000 € veranschlagt. Weitere 50.000 € sind für den voraussichtlichen Austausch der restlichen 85 Straßenleuchten in der Ortsgemeinde gegen LED-Leuchten vorgesehen.
Dorfhalle
Für die Unterhaltung der Dorfhalle sind 15.000 € eingeplant. Aus dem Vorjahr wurden weitere 11.336 € nach 2025 übertragen. Somit stehen insgesamt 26.336 € zur Verfügung. Beabsichtigt ist, in 2025 den Anstrich des Plakathäuschens zu beauftragen und die Sanierung der WC-Anlagen in Eigenleistung durchzuführen. Für ersteres liegt nur ein Angebot in Höhe von 12.000 € vor. Hier soll mit dem Anbieter noch einmal verhandelt werden. Ziel ist es, durch Kürzung oder Aufsplittung des Auftrags unter die Grenze von 10.000 € zu kommen, um eine Ausschreibung zu vermeiden. Grillhütte
2022 wurde beschlossen, die Grillhütte neu zu errichten. Hierfür waren im Haushalt 2023 Kassenmittel in Höhe von 95.000 € eingestellt und nach 2024 übertragen worden. Die Maßnahme wurde nicht kassenwirksam und die Mittel werden 2025 erneut veranschlagt. Der Sportverein wird die Maßnahme durch umfangreiche Eigenleistungen unterstützen.
Sonstiges:
Es wurde beschlossen, die Ortsvereine pauschal mit je 500 € zu unterstützen. Nicht davon betroffen ist die Nutzung der Sportanlage durch den Sportverein. Die Entscheidung über die Neufassung des Nutzungsvertrages wurde verschoben. (BäR)