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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 24/2026
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Aus der Heimatgeschichte: Das untergegangene Dorf Harsburg bei Rascheid

Das untergegangene Dorf Harsburg bei Rascheid

Die durch das Lehenswesen entstandenen Grundherrschaften weckten in den Besitzern, den Grundherrn, ein übereifriges Bestreben, die ihnen zugehörenden untertänigen Bezirke möglichst ausgiebig zu bewirtschaften, öde Distrikte urbar zu machen, zu besiedeln, zu kolonisieren. Dabei haben sie in wirtschaftlich und klimatisch weniger begünstigten Gegenden vielfach „über das Ziel hinausgeschossen und ungesund viel kolonisiert.“

Zahlreiche Ortschaften mussten daher im Laufe der späteren Jahre und Jahrzehnte wieder aufgegeben werden, weil sie zu ungünstig angelegt waren und sich deshalb nicht halten konnten. Der Volksüberlieferung sind diese Orte größtenteils bewusst geblieben. Alte Fundamente und sonstige Fundstücke, die gelegentlich zutage gefördert, leider aber nicht genügend beobachtet werden, geben Zeugnis.

Der Abgang dieser Dörfer wird oft fälschlich der Pest oder einem Krieg zugeschrieben. In den meisten Fällen haben aber die Bewohner nach und nach den Wohnsitz aufgegeben und sind nach einem zunächst besser gelegenen Ort abgewandert, was ihnen auch umso leichter wurde, als das Bauernhaus damaliger Zeit mit wenig kostspieligem Material höchst einfach aufgebaut war, wenig Arbeit verursachte und folgerichtig auch geringen Wert hatte.

Auf dem Hochwald, speziell im ehemaligen Amt Grimburg, haben wir über zehn dieser Orte festgestellt, die, um in der alten Aktensprache zu reden, „vertrent (zerteilt) oder sonst verwust worden“ sind. Bemerkt wird noch, dass es sich in den meisten Fällen um schwache Siedlungen, oft nur um 8-10 Hausstätten handelt. Zu ihnen gehört Harsburg bei Rascheid.

Auf der diesseitigen Höhe vor Rascheid steht ein neu errichtetes Kapellchen. In der Nähe zweigt links der Straße Rascheid-Hermeskeil ein Pfad ab. Es ist dies die uralte Verbindung zwischen Rascheid und Harsburg und stammt aus jener Zeit, als fast ausschließlich auf Pfaden die Verbindung zwischen den benachbarten Dörfern hergestellt wurde und auch für den Verkehr genügte. Der genannte Pfad führt in den ungefähr 500 Meter von dieser Stelle gelegenen Bezirk des zerfallenen Harsburg, auch Harsberg, Harsburg, Harschburg geschrieben. Die ursprüngliche Bezeichnung hatte als zweite Silbe „berg“ und diese ist, wie in anderen Ortsnamen, z. B. Gusenberg, Hinzenberg, Heidenberg, geheißen haben, in das verwandte „burg“ übergegangen. Diese Silbe „burg“ hat denn auch zu der allerdings unberechtigten Behauptung geführt, in der Nähe von Harsburg habe einmal eine Burg gestanden.

Der Name ist nach seiner ersten Silbe abzuleiten von dem Personennamen Hari oder Hares, so wie der erste Ansiedler dort geheißen haben mag. Also Harsberg - der Berg, an oder auf dem der Hari, Hares wohnte, wie z. B. auch der Flurname „Ruppertsberg“, ebenfalls auf Rascheider Bann gelegen, auf eine Siedlung hindeutet, wo vor langer Zeit einer mit Namen „Ruppert“ sich angebaut hatte. Die Flurnamen, die offenbar erst nach dem Abgang des Dorfes Harsberg in der heute noch bestehenden Form entstanden sind, bezeichnen die Ländereien je nach ihrer Lage zu dem einstigen Ort und heißen: „In Harschburg“, „vor Harschburg unterm Pfad“, „vor Harschburg oberm Pfad“, „hinter Harschburg“, „Harschburger Heide“, „Harschburger Wasen“ (Rasen, Grasflache).

Der alte Dorfplatz ist jetzt Ackerland mit einer feuchten, grasbewachsenen Stelle, die als Wiese liegt und nach der Überlieferung Dorfbrunnen und Viehtränke gewesen sein soll. Es besteht eine Sage, nach der in diesen Brunnen ein goldener Schatz versenkt worden sei, was schon Gutgläubige zu heimlichen Nachgrabungen veranlasst haben soll.

Harsberg wird schon früh in der Geschichte der Grafen von Hunolstein erwähnt. 1276 wurde der Ort im Einverständnis des Lehensherrn von Esch mit dem Dorfe Barniswilre (Farschweiler) je zur Hälfte von Johann dem Sohne Wenzelo‘s und Konrad dem Rothen an die Vögte von Hunolstein verpfändet. 1439 stellte Nikolaus Vogt zu Hunolstein seine Ehefrau Demud, die ihm 3000 Gulden als Heiratsgut mit in die Ehe brachte, dadurch sicher, dass er ihr u. a. auch seine „gulte“ (Einkommen, Rente) und „geselle“ (fällige Abgaben), die er in Harsberg und auf dem Hofe „Rupenberg“ zu ziehen hatte, halbschiedlich gibt. Indessen wird der Ort schon 1468 nur noch ein „Hoif“ (Hof) genannt. Heinrich Vogt zu Hunolstein „bewitthumt“ seine Gemahlin Elisabeth von Bolchen für die 1000 Gulden, die sie ihm in die „ee“ (Ehe) mitbrachte, u. a. mit „koren, habern, gelbe und ander gulde“ aus den Orten Lonscheyd (Lorscheid), Roeßscheyt (Rascheid) und den „Hoiffe“ zu „Ruppenberg und Harsberg.“ In den beiden letzten Akten ist von „Ruppertsberg“ die Rede, das 1465 die hohe Ruppenberg genannt wird (hohe - althochd. huoba, hoba, mittelhd. hube, huve, hufe, jetzt Hufe - ein Landgebiet von 30 Morgen.).

Nach einer alten Chronik hat 1681 in Harsberg nur mehr ein Hof gestanden. Die Abwanderung scheint indessen schon viel früher geschehen zu sein; denn im Huldigungsakt des Kurfürsten Lothar v. Metternich im Jahre 1600 wird Harsburg nicht mehr erwähnt und das Schöffenweistum des Amtes Grimburg vom Jahr 1602 kennt auch den Ort nicht mehr. Nach der erwähnten Chronik verkauften die Harsberger ihre Güter und zogen fort oder wanderten nach Rascheid ab. Sie wurden von Rascheid „incorporiert“. Weil die letzteren aber ihre Alleinrechte, die sie als ehemalige Harsberger auf das Allmende (Gemeindeeigentum) Harsbergs streng vor den Übergriffen der in der Minderzahl sich befindenden Altrascheidern sich hüteten, war es 1735 noch möglich, die Harsberger Familien genau festzustellen. Es waren damals vier mit Namen Ludwig, vier Breit, zwei Marx. Diese lagen durch viele Jahrzehnte mit den Eingesessenen wegen der Bewirtschaftung des Harsberger Gemeindegutes im Streit, der sich bis in die preußische Herrschaft hinzog. Erst im Jahre 1822, als die Altrascheider in der Gemeinde das Übergewicht bekamen, unterlagen die Harsberger und dann wurde das Gemeindeland von Harsberg aufgeteilt.

Merkwürdig bleibt das Verhalten der Rascheider in der Prozesssache gegen die Gemeinde Hermeskeil um den Besitz des nach uralten Weistümern zur Gemeinde Hermeskeil gehörenden „Konigsfeldes“. Obwohl der Zwist zwischen den Harsbergem und Rascheidem erst 1822 beigelegt wurde, erklärten die Rascheider 1747 in dem genannten Prozess, sie seien die „unbestrittenen“ Erben des Konigsfeldes „nacher (nach) Horschburg gehörig gewesen und weilen die Rascheider denen Harsburger in allem succediert (als Erbe nachgefolgt), so wäre das Konigsfeld an sie verfallen.“

Harsburg war in kirchlicher Beziehung Filiale von Geisfeld. Als solches „seynd die Gehöffter zu Harsburg jährlich an die Pfarrkirch Geursfeld von Martini zu Lieffern Schuldig 2 fl. Moßeller (Moseler) Wehrund oder 48 alb.“ schuldig gewesen. Belastet mit der Rente waren hauptsächlich die Harsberger Wiesen, welche durch Versteigerung an die Rascheider übergegangen waren. Der Meier von Rascheid hatte die Pflicht, die Rente einzuziehen und abzuliefern. Bis 1792 geschah dies auch regelmäßig. Den nun folgenden Zeitverhältnissen bequemten sich die Rascheider auch an und die Zahlungen unterblieben. 1811 waren die fälligen Abgaben auf 60 Frcs. 33 Ctm. angewachsen. Da die Rascheider sich fortdauernd weigerten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wurde der Klageweg angetreten. Der damalige Vertreter der beklagten Gemeinde Johann Lochen ließ durch den Advokaten Leibfried die Angelegenheit bis zu einer höheren Instanz zur Entscheidung treiben, die für Rascheid ungünstig ausfiel. Rascheid wurde verurteilt, der Kirche in Geisfeld 104 Frcs 40 Ctm. zu bezahlen und die Gerichtskosten zu tragen. 1816 zahlten die Rascheider den Rest, blieben aber mit der Zahlung der Grundrente, die jährlich nach preußischer Währung 22 Sgr. (Silbergroschen) und 3 Pfg. betrug, fürderhin im Rückstand. 1851 endlich fanden sich die beiden Gemeinden gegenseitig ab. Rascheid zahlte den 20-fachen Grundzinswert mit 14 Thalern 25 Sgr. als Ablösesumme.

(Erstveröffentlichung in RuH Nr. 31/1965, Autor: Ludwig Bach)