Hermeskeil
Karl Heil wird Ehrenbürger der Stadt
Stadtrat steht geschlossen hinter der Ehrung Eine Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen, so § 23 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Und es dürfte keinen anderen geben, der sich um die Stadt Hermeskeil verdienter gemacht hat als Karl Heil. Deshalb hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung ohne große Diskussion einstimmig beschlossen, ihm dieses Recht zu verleihen. Offiziell zum Ehrenbürger ernannt werden soll er, so …