Am Donnerstag vergangener Woche stand auch im Gemeinderat Grimburg die Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2023 an, Ortsbürgermeister Armand Seil hatte die Damen und Herren des Gemeinderates ins Bürgerhaus eingeladen. Kai Rosar von der Verwaltung trug als Kämmerer das Zahlenwerk vor. Auch Grimburg schreibt derzeit rote Zahlen, die Hoffnung der Gemeinde auf bessere Zeiten beruhen auf den zukünftigen Einnahmen aus der Windkraft, die Firma Geres will auf der Grendericher Höhe vier Windkraftanlagen errichten.
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Minus von 163.500 Euro ab, der Finanzhaushalt mit einem Fehlbetrag von 131.000 Euro. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zeigt einen Fehlbetrag von 504.000 Euro. Die Schulden betrugen zum 31.12.2022 noch 123.971 Euro, in 2023 müssen Kredite über 504.000 Euro aufgenommen werden, per Saldo betragen die Schulden aus Investitionen zum Jahresende 666.500 Euro (das sind pro Einwohner 1.452 Euro). Noch hat die Gemeinde Grimburg keine Liquiditätskredite, das wird sich aber im Laufe des Jahres 2023 ändern, bei planmäßiger Abwicklung müssen solche in Höhe von 148.000 Euro in Anspruch genommen werden.
An Investitionen sind geplant: Anteil am Neubau der Kita Gusenburg-Grimburg in Höhe von 431.000 Euro und die Sanierung des Bürgerhauses soll 162.000 Euro kosten. Für die Schaffung einer Traumschleife wird eine Verpflichtungsermächtigung über 15.000 Euro im Haushalt eingestellt. Die laufende Umlage für die Kita kostet Grimburg 76.500 Euro. Im Jahr 2023 werden folgende Einnahmen fließen: Grundsteuer A und B 52.000 Euro, Gewerbesteuer 19.000 Euro, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 229.400 Euro, Familienleistungsausgleich 26.700 Euro. Die Schlüsselzuweisungen des Landes betragen rd. 218.000 Euro, darin enthalten ist erstmals eine Schlüsselzuweisung B über 47.150 Euro. Verbandsgemeinde und Kreis bitten die Gemeinde mit Umlagen in Höhe von 400.000 Euro zur Kasse.
Auf Anweisung der Aufsichtsbehörden hin müssen die Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B anheben, mindestens bis zum Nivellierungssatz von 465 v. H. Im Haushaltsplan war unter § 5 ein Hebesatz von 545 v. H. vorgesehen. Diesem Ansatz ist der Gemeinderat nicht gefolgt und hat den Nivellierungssatz von 465 v. H. beschlossen. bb